obwohl nur 13 Grad Außentemperatur herrschen, stellt der Vermieter die Heizung nicht an. Angeblich richtet sich die Fußbodenheizung, bei der man kaum merkt, dass es eine ist, nach der Außentemperatur.
Wer kann mir die Frage beantworten?
obwohl nur 13 Grad Außentemperatur herrschen, stellt der Vermieter die Heizung nicht an. Angeblich richtet sich die Fußbodenheizung, bei der man kaum merkt, dass es eine ist, nach der Außentemperatur.
Wer kann mir die Frage beantworten?
Normal ist die zeitliche Heizperiode vom 15.09. bis zum 15.05.
Aber:
Sinke die Zimmertemperatur im Spätsommer beispielsweise tagsüber zeitweise auf unter 18 Grad Celsius und sei abzusehen, dass die Kältephase mindestens einen weiteren Tag anhalte, müsse der Vermieter die Heizungsanlage anschalten, auch wenn die Heizperiode noch nicht begonnen hat.
Gehe die Raumtemperatur sogar auf 16 Grad zurück müsse der Vermieter unmittelbar die Heizung in Gang setzen. Während der Heizperiode muss der Vermieter der Angaben zufolge gewährleisten, dass die Zimmer tagsüber auf mindestens 20 Grad beheizt werden können. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens könne die Temperatur gesenkt werden.
Quelle (verändert): http://www.welt.de/print-welt/article414802/BeiKaeltemussderVermieterdieHeizung_...
Soweit mir bekannt ist, musst Du in Deiner Wohnung mind. 18 Grad haben können !
siehe hierzu auch:
Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)
Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung.
gefunden bei www.anwalt-im-netz.de
danke für die hilfreiche antwort
Fordere deinen Vermieter umgehend auf (Einschreiben/Rückschein) die Heizung anzustellen. In der Wohnung MÜSSEN es mindestens 18 Grad sein (denke, die Rechtslage spricht sogar von 20 Grad). Weise ihn auf Mietminderung hin, wenn er es nicht umgehend macht. Es gibt Mietrechtsberatungen und Mietvereine. Notfalls musst du dich an so eine wenden, wenn der Vermieter nichts unternimmt.
vielen dank
Soweit ich weis, muss die Heizung dir das ganze Jahr zur Verfügung stehen.
Also die Heizung muss ab September, spätestens Oktober angeschaltet sein.
In der Wohnung müssen mindestens 18 Grad sein, im Bad müssen mindestens 21 Grad erreicht werden;)
Hoffe das hilft weiter:)
Ich glaube es hängt mit der Temperatur in der Wohnung zusammen. Habe mal was gehört, dass wenn es unter 18°C in der Wohnung sind, dann muss die Heizung angemacht werden. Aber Garantie auf diese Aussage kann ich Dir leider nicht geben, ist auch schon eine Weile her, dass man mir das mal gesagt hat.
Die Heizungspflicht des Vermieters hat mit der Außentemperatur nichts zu tun.
Die Regelung, dass erst ab 01.10. des Jahres und bis 30.04. des Jahres die Heizung in Betrieb sein muss ist durch die Rechtssprechung überholt. Ein Mieter hat Anspruch auf 20 Grad. Selbst im Sommer, wenn es einige Tage kühl ist, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
Das kann schon sein. Da muss aber geprüft werden, auf welche Temperatur der Fühler eingestellt ist. Denn danach richtet sich dann, dass die Heizung anspringt. Wenn der Fühler auf 10 Grad eingestellt ist, passiert eben bei 13 Grad noch nichts. Redet dazu nochmals mit Eurem Vermieter.
Meines Wissens nach ist der Termin an dem die Heizung an sein muss der 1. Oktober...
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ab dem 1.Oktober, oder wenn die Außentemperatur unter 10°C fällt.
So long, Hippo
bei uns ist die heizung schon lange wieder in betriebbrrrr bibber*
Vermieter spart Heizung - welche Mindesttemperatur muß eine Wohnung z.B. im Woh..., wenn die Mindesttemperatur nicht mehr gewährleistet ist, muss die Heizung eingeschaltet werden.
danke für die hilfreiche Antwort