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Ab wann muß die Heizung in Mietshäusern gesetzlich angestellt werden?

Frage von spoenki spoenki

obwohl nur 13 Grad Außentemperatur herrschen, stellt der Vermieter die Heizung nicht an. Angeblich richtet sich die Fußbodenheizung, bei der man kaum merkt, dass es eine ist, nach der Außentemperatur.

Wer kann mir die Frage beantworten?

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Antworten (15)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von teddybaeruj teddybaeruj

    Normal ist die zeitliche Heizperiode vom 15.09. bis zum 15.05.

    Aber:

    Sinke die Zimmertemperatur im Spätsommer beispielsweise tagsüber zeitweise auf unter 18 Grad Celsius und sei abzusehen, dass die Kältephase mindestens einen weiteren Tag anhalte, müsse der Vermieter die Heizungsanlage anschalten, auch wenn die Heizperiode noch nicht begonnen hat.

    Gehe die Raumtemperatur sogar auf 16 Grad zurück müsse der Vermieter unmittelbar die Heizung in Gang setzen. Während der Heizperiode muss der Vermieter der Angaben zufolge gewährleisten, dass die Zimmer tagsüber auf mindestens 20 Grad beheizt werden können. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens könne die Temperatur gesenkt werden.

    Quelle (verändert): http://www.welt.de/print-welt/article414802/BeiKaeltemussderVermieterdieHeizung_...

    Kommentar von spoenki spoenki

    danke für die hilfreiche Antwort

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    Antwort von sachab13 sachab13

    Soweit mir bekannt ist, musst Du in Deiner Wohnung mind. 18 Grad haben können !

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    siehe hierzu auch:

    Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)

    Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.

    Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung.

    gefunden bei www.anwalt-im-netz.de

    Kommentar von spoenki spoenki

    danke für die hilfreiche antwort

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    Antwort von Anni70 Anni70

    Fordere deinen Vermieter umgehend auf (Einschreiben/Rückschein) die Heizung anzustellen. In der Wohnung MÜSSEN es mindestens 18 Grad sein (denke, die Rechtslage spricht sogar von 20 Grad). Weise ihn auf Mietminderung hin, wenn er es nicht umgehend macht. Es gibt Mietrechtsberatungen und Mietvereine. Notfalls musst du dich an so eine wenden, wenn der Vermieter nichts unternimmt.

    Kommentar von spoenki spoenki

    vielen dank

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    Antwort von RaiZeX RaiZeX

    Also wenn ein Mieter friert sollte sie angestellt werden!

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    Antwort von Fragebob Fragebob

    Soweit ich weis, muss die Heizung dir das ganze Jahr zur Verfügung stehen.

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    Antwort von Pravida Pravida

    Also die Heizung muss ab September, spätestens Oktober angeschaltet sein.

    In der Wohnung müssen mindestens 18 Grad sein, im Bad müssen mindestens 21 Grad erreicht werden;)

    Hoffe das hilft weiter:)

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    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Ich glaube es hängt mit der Temperatur in der Wohnung zusammen. Habe mal was gehört, dass wenn es unter 18°C in der Wohnung sind, dann muss die Heizung angemacht werden. Aber Garantie auf diese Aussage kann ich Dir leider nicht geben, ist auch schon eine Weile her, dass man mir das mal gesagt hat.

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    Antwort von omikron omikron

    Die Heizungspflicht des Vermieters hat mit der Außentemperatur nichts zu tun.

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    Antwort von vincent vincent

    Die Regelung, dass erst ab 01.10. des Jahres und bis 30.04. des Jahres die Heizung in Betrieb sein muss ist durch die Rechtssprechung überholt. Ein Mieter hat Anspruch auf 20 Grad. Selbst im Sommer, wenn es einige Tage kühl ist, muss der Vermieter die Heizung einschalten.

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    Antwort von Schnuckikinder Schnuckikinder

    Das kann schon sein. Da muss aber geprüft werden, auf welche Temperatur der Fühler eingestellt ist. Denn danach richtet sich dann, dass die Heizung anspringt. Wenn der Fühler auf 10 Grad eingestellt ist, passiert eben bei 13 Grad noch nichts. Redet dazu nochmals mit Eurem Vermieter.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Meines Wissens nach ist der Termin an dem die Heizung an sein muss der 1. Oktober...

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    Antwort von HippoXXL HippoXXL

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ab dem 1.Oktober, oder wenn die Außentemperatur unter 10°C fällt.

    So long, Hippo

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    Antwort von rockabillytante rockabillytante

    bei uns ist die heizung schon lange wieder in betriebbrrrr bibber*

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    Antwort von kosmopolit kosmopolit

    frag mal den örtlichen mieterschutzverein

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Vermieter spart Heizung - welche Mindesttemperatur muß eine Wohnung z.B. im Woh..., wenn die Mindesttemperatur nicht mehr gewährleistet ist, muss die Heizung eingeschaltet werden.

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