Ab wann darf man eine GmbH "in Gründung" nennen?

5 Antworten

Hab's bei Wikipedia gefunden:

Angesichts der Vielfalt der von der GmbH einzuhaltenden Entstehungsvoraussetzungen gliedert sich die Gründung einer solchen Gesellschaft in mehrere Phasen:

  1. Vorgründungsgesellschaft Sie ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit dem Zweck einer GmbH-Gründung; die Gesellschaft besteht vom Zeitpunkt des Zusammenschlusses der Gründer bis zum Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages der späteren GmbH. Im Gegensatz zum Normalfall (Formfreiheit), bedarf der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung, wenn sich die Gesellschafter verpflichten, eine GmbH zu gründen.[1] Fehlt es an der notwendigen Beurkundung, greifen die Grundsätze über die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft; alternativ kann auch eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft im weiteren Sinne gewollt sein. Sie löst keine Gründungsverpflichtung aus, sondern dient nur der Vorbereitung der Gründung. Dies kommt vor allem in Betracht, wenn auch die Vorgründungsgesellschaft schon unternehmerisch tätig werden soll. In diesen Fällen kann es sich bei der Vorgründungsgesellschaft auch um eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) handeln, wenn die Voraussetzungen von § 105 und § 123 HGB erfüllt sind.
  2. Vor-GmbH Auch als „GmbH in Gründung“ bezeichnet, besteht die Vorgesellschaft vom Zeitpunkt des Abschlusses des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages bis zur konstitutiven Eintragung der GmbH ins Handelsregister.
  3. GmbH Die GmbH besteht dann vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister.

hmmm

Was nun, der Vertrag muss notariell beurkundet sein (wie Gluekcwunsch49 meint) oder Vertrag aufgesetzt (wi 1ZuZu meint), Ist halt doch ein kleiner aber feiner Unterschied

der Notar muss den Antrag gestellt haben. erst dann ist die GmbH i.G.

MindGuru  14.12.2018, 03:47

falsch

Eine Idee im Kopf haben ist nicht ausreichend.

Vertrag aufgesetzt, erste Wirtschaftsaktivitäten ins Leben gerufen: das ist "in Gründung"

nach der notariellen Beurkundung.