50km/h Roller Sonderrecht

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§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
enrixo 
Fragesteller
 17.02.2022, 12:38

Danke vielmals für die schnelle Antwort "migebuff".

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Nennt sich Bestandsschutz. Die Schwalbe aus DDR-Produktion darf als 50er auch weiter legal mit 60km/h durch die Gegend knattern.

alexs72  17.02.2022, 11:29

die simson bringt es, wenn gut eingefahren, auf über 70! und alles im original zustand! deswegen sind sie ja auch so heißbegehrt! ;-)

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alexs72  17.02.2022, 11:35
@NaIchHalt09

ja mooooment! ;-) das wird wohl ein tuning-satz gewesen sein! kolben...ritzel und vergaser! aber damit erlischt die abe! :-))

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Ein 50 ccm Roller darf auch 80 km/h schnell sein.

Du darfst ihn dann nur nicht mit Führerschein AM fahren.

Es geht also nicht darum, dass der Roller so schnell sein darf, sondern ob Du den schnellen Roller mit AM fahren darfst.

Und das steht in keinem Gesetz, sondern in der Fahrerlaubnisverordnung.