50km/h Roller Sonderrecht
Hallo.
Haben die Roller die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr kamen tatsächlich das Sonderrecht das sie 50 statt 45 fahren dürfen?
Im Internet liest man das eine und hört das andere.
Bitte mit deutschen Gesetzt begründen also wo im Gesetz das steht.
Danke
3 Antworten
§76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Nennt sich Bestandsschutz. Die Schwalbe aus DDR-Produktion darf als 50er auch weiter legal mit 60km/h durch die Gegend knattern.
die simson bringt es, wenn gut eingefahren, auf über 70! und alles im original zustand! deswegen sind sie ja auch so heißbegehrt! ;-)
Ich verweise da nur mal auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kreidler_Florett_RS
Werksseitiger Rennsatz: 120km/h
ja mooooment! ;-) das wird wohl ein tuning-satz gewesen sein! kolben...ritzel und vergaser! aber damit erlischt die abe! :-))
Ein 50 ccm Roller darf auch 80 km/h schnell sein.
Du darfst ihn dann nur nicht mit Führerschein AM fahren.
Es geht also nicht darum, dass der Roller so schnell sein darf, sondern ob Du den schnellen Roller mit AM fahren darfst.
Und das steht in keinem Gesetz, sondern in der Fahrerlaubnisverordnung.
Die Simson‘s ebenso….😉👍🏻