30 Stunden Woche, habe ich Anspruch auf Kindergeld?

8 Antworten

Hallo erstmal, dies dürfte ja auf dich zutreffen:

b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.

Nachzulesen unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.3

wenn du in der ausbildung bist ja!

Zoiddude 
Fragesteller
 17.07.2012, 09:51

bin ich eben nicht, hab dieses Jahr den Anmeldungstermin verpasst... bin ich sozusagen "ausbildungssuchend" und somit trotzdem berechtigt? (habe schon einige bewerbungen für 2013 abgeschickt)

mezimauz  17.07.2012, 09:52
@Zoiddude

da du schon über 18 bist nicht, erst wenn deine ausbilldung/ studium beginnt. Oder fragst mal direkt nach.

Ohne Rechtsanwalt zu meinen, würde ich meinen, wenn das Kind arbeitet, entfällt die Berechtigung. http://www.gutefrage.net/frage/mit-19-von-zuhause-ausziehen-abitur-und-400euro-job

Zoiddude 
Fragesteller
 17.07.2012, 09:56

nichtmehr ganz so aktuell, bei meiner mutter wohne ich nichtmehr und ich verdiene mittlerweile das doppelte, so um die 850 euro netto! im großraum münchen sind die wohnungen jedoch ziemlich teuer. bleibt wohl nurnoch die wg?

Danke für die Antwort!

Petent  17.07.2012, 09:58
@Zoiddude

Bei einem festen Einkommen hast Du keinen Anspruch mehr. "Kindergeld" kriegt man nur solange, wie das "Kind" nicht auf eigenen Beinen steht...das ist bei Dir ja der Fall!

Alle Unterlagen gibt es im Download der Arbeitsagentur, du kannst auch die Familienkasse direkt anrufen. Besuche dort sind eher unüblich.

Wenn du nicht in Ausbildung bist und arbeitest bekommst du kein Kindergeld. Mit 30 Stunden ist das mehr als eine Nebentätigkeit, daher wirst du höchstwahrscheinlich kein KG bekommen.