Kindergeld Trotz Teilzeit über 450 im Monat?

5 Antworten

Du bekommst für dein Kind grundsätzlich Kindergeld. Solange dein Kind nicht volljährig ist oder wenn es zwar volljährig aber in einer Ausbildung ist, bekommst du auch Kindergeld.

Das Einkommen ist bei derZahlung des Kindergeldes ist unerheblich.
Beachte jedoch, dass du bei einem Einkommen von mehr als 450€/Monat dein Familienvereicherungsschutz verlierst. Dann musst du dich selbst versichern, was nicht sehr günstig ist (überlege nochmal ob ein Minijob finanziell nicht sinnvoller ist). Versicherst du dich nicht selbst, droht zum einen ein Bußgeld zum andere musst du medizinische Behandlungen selbst zahlen (Ist einem Bekannten passiert, der als Werkstudent 600€ im Monat bekommen hat und dann nach einem Unfall die Behandlungskosten von über 4.000€ in Rechnung gestellt bekommen hat, da er nicht wusste, das er sich selbst versichern musste.

Kindergeld (das Deine Eltern für Dich bekommen!) ist nicht vom Einkommen abhängig, der Anspruch besteht weiter. Auch für eine Zeit der Überbrückung bis zum Studium. Ggf. müssten deine Eltern einen neuen Antrag stellen und ankreuzen: "konnte die Ausbildung nciht fortsetzen, da Studienbeginn am" oder so ähnlich.

Kindergeld ist nicht einkommensabhängig.

playj4ck 
Fragesteller
 12.04.2017, 12:50

Auch wenn ich über 18 bin ?

Katzenreiniger  12.04.2017, 12:50
@playj4ck

Immer. 

Ich denke schon. Wieso sollten sie dir das streichen ? Wenn du dir nicht sicher bist dann informiere dich doch beim Jobcenter.

Katzenreiniger  12.04.2017, 12:50

Das Jobcenter hat damit nichts zu tun und du hast keine Ahnung vom Thema, die "Antwort" hättest du dir sparen können.

playj4ck 
Fragesteller
 12.04.2017, 12:50

Auch wenn ich über 18 bin ? Wollte erstmal hier fragen

saschka007  12.04.2017, 12:53
@playj4ck

Womit hat dann das Kindergeld sonst zutun du Katzenreiniger ?

Es hat was mit Jobcenter / Agentur für Arbeit zutun.

Man bekommt das Kindergeld bis 25 wenn mann noch zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht.

Katzenreiniger  12.04.2017, 12:56
@saschka007

Auch das ist Blödsinn, das Kindergeld wird von der Familienkasse/Kindergeldstelle bezahlt und hat absolut nichts mit der Arbeitsagentur zu tun. 

Kindergeld bekommt man außerdem nicht in den von dir genannten Situationen, sondern wenn man Kinder hat und diese in der Schule, Ausbildung, Studium oder dergleichen sind oder auf der Suche nach einer Ausbildung/einem Studienplatz.

Blindi56  12.04.2017, 12:57
@Katzenreiniger

und das auch, wenn besagte Kinder arbeiten....

Kindergeld bekommt nciht das Kind, sondern die Eltern....

saschka007  12.04.2017, 12:58
@Katzenreiniger

"Familienkasse

In allen Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag berät Sie die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit."

Das habe ich gemeint !

Katzenreiniger  12.04.2017, 12:59
@saschka007

Glückwunsch, dann war zumindest eine Halbwahrheit dabei. Der Rest ist trotzdem falsch.

saschka007  12.04.2017, 13:02
@Katzenreiniger

Kannst du mal sehen was du hier verbreitest ! Zuviel an Katzenreiniger geschnüffelt ?

"Aber auch für erwachsene Kinder, die eine Ausbildung absolvieren, fließt das Kindergeld weiter. Seit 1. Januar 2007 wird das Kindergeld jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

Das Kindergeld wird gewährt, solange der Nachwuchs eine Schulausbildung oder Lehre absolviert oder studiert. Auch wenn das Kind eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet, zahlt die Familienkasse bis zum 25. Lebensjahr"



Katzenreiniger  12.04.2017, 13:03
@saschka007

Wo habe ich etwas anderes behauptet?

saschka007  12.04.2017, 13:04
@Katzenreiniger

Du hast behauptet das der Rest falsch ist. Was denn bitte ? 

Katzenreiniger  12.04.2017, 13:06
@saschka007

Hier eine kleine Auswahl:

Man bekommt das Kindergeld bis 25 wenn mann noch zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht.

Es hat was mit Jobcenter zu tun.

Übrigens: www.dasdass.de

Edlace  12.04.2017, 13:07
@Katzenreiniger

Nein, was er gesagt/geschrieben ist, ist alles richtig. Ab 18 kannst du beantragen, das das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird, solange du noch entweder Studierst, eine Ausbildung machst ( die 1.Ausbildung) oder zur Schule gehst. Außerdem kann man gut und gerne bei der Agentur für Arbeit das kindergeld beantragen und dort alles betreffende regeln. Ich verstehe nicht warum du dich hier so aufspielen musst als wärst du allwissend und die Antworten der anderen die btw richtig sind schlecht machen musst obwohl du scheinbar selbst nicht gerade viel von etwas hast das man allgemein als "Ahnung" bezeichnet.

Edlace  12.04.2017, 13:09
@Katzenreiniger

Wenn man sonst keine Argumente mehr vorzuweisen hat wird auf der Rechtschreibung rumgeritten, ganz Großes Kino. Ich hol mir schonmal Popcorn :D

saschka007  12.04.2017, 13:11
@Edlace

Es gibt hier noch vernünftige Menschen, danke.