2 A Verstöße in der probezeit?

2 Antworten

Wer mit einem Führerschein auf Probe mehrmals schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Verkehrsrecht verstößt, muss mit einem dauerhaften Fahrverbot rechnen. Dennoch wird nicht jede kleine Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise Falschparken, direkt mit einem Fahrverbot oder einer Probezeitverlängerung geahndet.

Unter den A-Verstößen versteht man „schwerwiegende Vergehen“ gegen die StVO oder das Verkehrsrecht. Darunter fallen beispielsweise folgende Verkehrsverstöße:

  • Trunkenheit am Steuer
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h

Da du jetzt wieder einen A Verstoß begangen hast muss das Einzel bei dir geprüft werden da spielt der Rest keine Rolle!

P.S. eigentlich läuft Handynutzung unter B Verstoß daher steck da mehr dahinter das es unter A schon läuft

EddiR  13.02.2023, 15:20

Das Handy am Steuer zu benutzen, ist grundsätzlich verboten – und einfach gefährlich, nicht nur in der Probezeit. In der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt zu werden, bedeutet aber für dich, dass sich deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert. Denn Handy am Steuer zählt zu den A-Verstößen. Es genügt ein einziger A-Verstoß und es kommt zur Verlängerung deiner Probezeit. Also lass die Hände am Lenkrad, weitere Gründe liefert dir FRIDAY hier …

https://www.friday.de/magazin/handy-am-steuer-probezeit

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Hast du richtig gehört !

geregelt ist dies in Paragraf 2a Abs.2 Nr 2 STVG :

ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,