1 Monat arbeitslos zwischen den Verträgen?
Servus,
ich befinde mich Zurzeit in einem Vertrag der 6 Monate geht, nach diesen 6 Monaten wurde mir versichert, dass dieser Verlängert wird. Allerdings wurde mir jetzt vom Arbeitgeber gesagt, dass er ab Dezember den neuen Vertrag ausstellen kann. Mein jetziger Vertrag endet aber schon ende Oktober!! Das bedeutet ich bin leider 1 Monat Arbeitslos.
Wenn ich das jetzt dem Arbeitsamt mitteile, dann bringt es doch sowieso nichts, weil ich so oder so eine Sperre auf ALG 2 bekomme, oder?
Was soll ich am besten machen?
9 Antworten
Selbstverständlich hast du Anspruch auf ALG1, wenn du in den letzten 18 Monaten mindestens 12 davon (sozialversicherungspflichtig) gearbeitet hast.
Nun hast du das Problem, dass du bei einem befristeten Arbetsverhältnis dich hättest viel früher (wenn möglich schon Info ab dem ersten Tag ans Amt) hättest melden müssen, um einer Sperrfrist (i.d.R. 6 Wochen) zu umgehen.
Komisch ist nur, dass dir erst ein Monat später wieder ein Vetrag gegeben wird (hat ja meist finanzielle Gründe oder Tricksereien bei Unternehmen, die kurz vor der Pleite stehen), aber das musst du wissen, ob du da weitermachst.
Was du machen kannst, heute noch zur Agentur gehen und den Sachverhalt genau schildern und zur Not eine Bestätigung deines Chefs holen, der die Geschichte versichert.
Wenn ich das jetzt dem Arbeitsamt mitteile, dann bringt es doch sowieso nichts, weil ich so oder so eine Sperre auf ALG 2 bekomme, oder?
Was soll ich am besten machen?
Dich beim Arbeitsamt melden ob das so stimmt.
Wieso solltest du eine Sperre kriegen wenn dein Vertrag ganz normal ausläuft? Du hast ja nicht gekündigt.
Wieso solltest du eine Sperre kriegen wenn dein Vertrag ganz normal ausläuft?
Eine Sperre für die Dauer von 1 Woche wird verhängt, weil der Fragesteller sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hat.
Da er weiß dass sein befristetet Arbeitsverhältnis (zunächst einmal) endet, hätte er das 3 Monate vor dem Ende tun müssen.
Wo ist da für dich die Logik? Wenn du zum Arbeitsamt gehst und eine Sperre bekommst, dann bekommst du 4 Wochen kein Geld. Wenn du nicht zum Arbeitsamt gehst, bekommst du auch kein Geld.
Da du nicht selbst gekündigt hast, bekommst du keine Sperre und bist krankenversichert.
Da du nicht selbst gekündigt hast, bekommst du keine Sperre
Doch!
Eine Sperre für die Dauer von 1 Woche wird verhängt, weil der Fragesteller sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hat.
Da er weiß dass sein befristetet Arbeitsverhältnis (zunächst einmal) endet, hätte er das 3 Monate vor dem Ende tun müssen.
Definitiv noch melden.
Wenn dein Chef dich jetzt vertröstet, kann er dich auch nochmal hängen lassen. Du bist erst dann nicht mehr arbeitslos, wenn du einen neuen Vertrag hast.
Zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember liegt für mich kein Monat zwischen...
Ansonsten: Du mustt dich nirgendwo melden. Wenn du noch genug Geld hast, um einen Monat lang über die Runden zu kommen, dann ist auch gut.
Ja, Dummheit. Melden muss er sich aber nicht unbedingt, er hat ja gesagt, dass er das nicht möchte.
er hat ja gesagt, dass er das nicht möchte
Wo soll der Fragesteller das gesagt haben?
Melden muss er sich aber nicht unbedingt
Doch, das muss er, wenn er Arbeitslosengeld beziehen will für die Zeit zwischen Ende des vorherigen und Beginn des neuen Vertrages.
Eine Sperre für die Dauer von 1 Woche wird verhängt, weil der Fragesteller sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hat.
Da er weiß dass sein befristetet Arbeitsverhältnis (zunächst einmal) endet, hätte er das 3 Monate vor dem Ende tun müssen.
krankenversichert sollte man schon sein
Ist der Fragesteller hier ja auch, weil es hier einen nachwirkenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer von 1 Monat gibt.
Zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember liegt der November. Und wenn das auch nur 1 Monat ist, krankenversichert sollte man schon sein. Kann man natürlich auch selbst bezahlen, aber warum sollte man das tun?