Warum darf eigentlich jeder Bier brauen, aber nicht jeder Schnaps brennen?

7 Antworten

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So ist das nicht ganz richtig. Man sollte unterscheiden ob Verschlussbrennerei oder eine Abfindungsbrennerei betrieben werden soll.

Bei der Verschlussbrennerei gibt es keine Beschränkungen, da der Zoll die Anlagen versiegelt und eine Entnahme nur in Gegenwart eines Zöllner erfolgen kann und die Alkoholsteuer genau errechnet werden kann.

Abfindungsbrennrecht ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier soll bis 2018 eine Vereinheitlichung kommen. Die Verwertung des Streuobstes und anderer Feldfrüchte ist hier ein historisch gewachsenes Privileg, das man heute noch weiterführen kann, wenn man die eigene Erzeugung der Früchte  nachweisen kann.

Natürlich gibt das hier angesprochene  Methanol Problem. Das verhindert man durch die Gärung wenn man Pektine vermeidet und durch richtige Anlagen mit einer kleinen Rektifizierkolonne und ausreichender Abtrennung des Vorlauf. Im Verkaufsprodukt sind Grenzwerte festgelegt, die eingehalten werden müssen.

Das Brennen ist Verboten, da dabei giftige Stoffe entstehen können und du dabei sterben kannst.

Es ist aber erlaubt mit einer winzigen Destillieranlage (< 0,5 l Ausstoß) selbst zu brauen. Oder dein eigenes Obst zu sammeln und in sogenannten Abfindungsbrennereien brennen lassen (bis 50 l im Jahr)

Wenn du Bier braust, musst du das dem Hauptzollamt melden und du darfst nur 200 l im Jahr brauen. Danach musst man Biersteuer bezahlen.
Außerdem darfst du das Bier nur in den eigenen 4 Wänden trinken und darfst es noch nichtmal verschenken!

Vielleicht weils hochprozentiges ist, und nicht jeder Depp in die Hände davon kommen sollte.

Flimmervielfalt 
Fragesteller
 27.09.2015, 19:33

Aber jeder Depp könnte es kaufen

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selbstjustiznl  27.09.2015, 19:44

Es ging ja ums brennen, nicht kaufen:)

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Bier darfst du auch nicht unbegrenzt brauen. Maximal erlaubt sind 200 l im Jahr für den Eigenverbrauch (Eigenverbrauch ist wörtlich zu nehmen). 

Schnapsbrennerei darfst du in Brennblasen mit einem Volumen von Max. 0,5 l ohne Erlaubnis.

Wenn du mehr brennst, benötigst du eine Erlaubnis als Verschluss- oder Abfindungsbrenner. 

Verstöße Damen werden als Owi gegen das Branntweinmonopolgesetz und als Steuerhinterziehung (370 AO) geahndet.

furbo  28.09.2015, 07:40

Sorry fuer die Schreibfehler. Sch... Autokorrektur. Macht aus "dagegen" "Damen".

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Beim Brennen besteht die möglichkeit Methanol nicht richtig zu destillieren znd von Methanol kann man erblinden oder sterben. Beim Brauen entsteht kein Methanol.