Kann man irgendwo auch einzelne Zigaretten kaufen?

3 Antworten

Der Verkauf einzelner Zigaretten ist verboten:

Tabaksteuergesetz (TabStG)

§ 25  Packungen im Handel, Stückverkauf

(1) Der Händler muss die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten. Er darf die Packungen jedoch öffnen, um den Inhalt zu prüfen, vorzuzeigen oder, mit Ausnahme des Inhalts von Packungen mit Zigaretten und Feinschnitt, unentgeltlich als Proben oder zu Werbezwecken an Verbraucher zu verteilen. Packungen mit Zigarren oder Zigarillos darf er außerdem zum Stückverkauf an Verbraucher öffnen. Er darf die Packungen nur so öffnen, dass die Steuerzeichen durchtrennt oder eingerissen werden. Der Stückverkauf von Zigarren oder Zigarillos ist nur zulässig, wenn der Preis für die abgegebene Menge, der sich aus dem Kleinverkaufspreis ergibt, nicht auf Bruchteile eines Cents lautet. Ein Stückverkauf von Zigaretten ist unzulässig.

(2)

Bei Abgabe zum Verbrauch im Steuergebiet darf der Inhalt einer Kleinverkaufspackung für Zigaretten 19 Stück und der Inhalt einer Kleinverkaufspackung für Feinschnitt 30 Gramm nicht unterschreiten.

Wohl kaum. Die Zeiten von Tula (ehem. Zigarettenmarke im 3er Pack) sin vorbei.

Das ist sozusagen Glückssache und in Deutschland eigentlich nicht Erlaubt. Zigaretten dürfen nur Pachungs-weise Verkauft werden.

Rockuser  02.11.2015, 16:47

im Tabaksteuergesetz (TabStG) heißt es dazu unter § 23 ("Packungen im Handel, Stückverkauf") unmissverständlich:

"Der Händler muss die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten. Er darf die Packungen jedoch öffnen, um den Inhalt zu prüfen, vorzuzeigen oder, mit Ausnahme von Zigarettenpackungen, unentgeltlich als Proben oder zu Werbezwecken an Verbraucher zu verteilen. Packungen mit Zigarren oder Zigarillos darf er außerdem zum Stückverkauf an Verbraucher öffnen. Er darf die Packungen nur so öffnen, dass die Steuerzeichen durchtrennt oder eingerissen werden. … Die Mindestgröße für Zigarettenpackungen beträgt bei Abgabe zum Verbrauch im Steuergebiet 17 Stück. Ein Stückverkauf ist unzulässig."

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