Geschäftsfähigkeit: Minderjähriger Bote kauft Zigaretten im Auftrag der Mutter?


30.09.2020, 21:20

Als Bote darf man (auch ohne ein bestimmtes Alter erreicht zu haben) im Auftrag der Eltern (z.B Zettel), auch schon mit 4 Jahren Gegenstände bei einer Tankstelle oder ähnlichem kaufen.

Wie sieht es damit aus, wenn der Gegenstand ab 18 Jahren ist, wie z.B. Zigaretten?

1 Antwort

Aus Paragraph 10, Absatz 1 Jugendschutzgesetz:

"In ... Verkaufsstellen ... dürfen Tabakwaren ... an Kinder oder Jugendliche ... [nicht] abgegeben ... werden."

Auch wenn der minderjährige Bote nicht Vertragspartner ist, dürfen ihm die Zigaretten nicht ausgehändigt werden.