Geschäftsfähigkeit: Minderjähriger Bote kauft Zigaretten im Auftrag der Mutter?
Als Bote darf man (auch ohne ein bestimmtes Alter erreicht zu haben) im Auftrag der Eltern (z.B Zettel), auch schon mit 4 Jahren Gegenstände bei einer Tankstelle oder ähnlichem kaufen.
Wie sieht es damit aus, wenn der Gegenstand ab 18 Jahren ist, wie z.B. Zigaretten?
Als Bote darf man (auch ohne ein bestimmtes Alter erreicht zu haben) im Auftrag der Eltern (z.B Zettel), auch schon mit 4 Jahren Gegenstände bei einer Tankstelle oder ähnlichem kaufen.
Wie sieht es damit aus, wenn der Gegenstand ab 18 Jahren ist, wie z.B. Zigaretten?
1 Antwort
Aus Paragraph 10, Absatz 1 Jugendschutzgesetz:
"In ... Verkaufsstellen ... dürfen Tabakwaren ... an Kinder oder Jugendliche ... [nicht] abgegeben ... werden."
Auch wenn der minderjährige Bote nicht Vertragspartner ist, dürfen ihm die Zigaretten nicht ausgehändigt werden.