Dem Lehrer Namen nennen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist nur verpflichtet, deinen Ausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzuzeigen. (§ 1 PAuswG)

Deine Lehrerin gehört nicht zu solch einer Behörde.

drmedrasen123 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:45

Danke! Das wird dann wohl auch ausreichen. Danke für die gute Antwort und den Beleg.

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Nein, darf sie nicht.

drmedrasen123 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:16

Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?

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Hallo,

Hmm das ist schwer zu sagen. Ich denke aber sie darf dies weil ihr ja noch zur Schule geht und das ist ja ähnlich wie, dass man wenn man ins Kino geht in manchen Fällen den Ausweis vorzeigen muss. Allerdings finde ich das ziemlich übertrieben aber was solls den Namen zu nennen ist ja nicht schlimm, wenn man was Erlaubtes macht, deswegen sehe ich da kein großes Problem.

Ich denke wenn man da rauchen darf und die Lehrerin meint ihr sollt die Zigarette ausmachen, das darf sie nicht, weil es steht ja dann auch so in der Schulordnung. Wenn sie mit euch redet und nicht angeraucht werden will,darf sie euch bitten diese auszumachen aber mehr auch nicht. Außer natürlich wenn der Unterricht schon begonnen hat;)

Hoffe ich konnte helfen

Lg

drmedrasen123 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:19

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. :)

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Du musst weder einen Ausweis zeigen, noch deinen Namen nennen.

drmedrasen123 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:15

Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?

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Jones777  26.04.2015, 14:40
@drmedrasen123

Das ist ein allgemeiner persönlichkeitsrechtlicher Grundsatz. Allerdings habe ich etwas vorschnell geantwortet. Es muss natürlich beachtet werden, dass den Lehrern eine Aufsichtspflicht zukommt, welche sie wahrnehmen müssen. Die Lehrer sind verpflichtet die Schüler (bis 18 Jahre) während der gesamten Schulzeit bis zum Unterrichtsende zu beaufsichtigen. Wenn ihr in der Pause das Schulgelände verlasst, ob ihr raucht oder nicht, dann hätten die Lehrer eigentlich die Pflicht gehabt euch zumindest versuchsweise daran zu hindern bzw. die Ausweise zu kontrollieren. Wenn ihr als Minderjährige nämlich während der Schulzeit irgendwas Dummes anstellt, machen sich die Lehrer je nach dem Schadensersatzpflichtig, falls man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

Trotzdem kann der Lehrer euch nicht gegen euren Willen durchsuchen und einen Ausweis verlangen. Sie könnten jedoch die Polizei rufen, welche dies erledigt.

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Darf sie verlangen, allerdings müsst ihr ihr weder Namen nennen noch ausweis zeigen noch die Zigarette ausmachen.

drmedrasen123 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:16

Danke für die schnelle Antwort. Ist das auch iwie gesetzlich geregelt?

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Kaen011  26.04.2015, 17:22
@drmedrasen123

Wenn es kein Gesetz gibt das euch zwingt euch auszuweisen, dann müsst ihr es logischerweise nicht.

Verlangen kann jeder alles von jedem.

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