Darf man Bier zusammenkippen (Frage an Bierzapfer)?
Frage an Bierzapfer:
Darf man frisch gezapftes Bier in einem Glas (1) in einem anderen Glas (2) wegkippen, wenn es z.B. zu viel ist, oder ist das irgendwie falsch?
Das Glas (2) mit dem weggekippten Bier wird dann weiterverwendet für das nächste gezapfte Bier.
Eigentlich ändert sich nichts an der Qualität, oder?
3 Antworten
das habe ich in Indien gesehen. Wegen der Kühlkettenprobleme enthält dort das Bier Glyzerin für die Haltbarkeit, und danach kann man den Geschmack eigentlich nicht weiterverschlimmern. Anscheinend mögen sie dort keinen Schaum und panschen in einem Pitcher.
Abgestandenes Bier als Konzept.
Zusammengekippes Bier hast du häufiger wenn sich z. B. Vereine einen Bierwagen leihen und dann jemand am Zapfhahn steht und das Zeug zusammenkippt, weil er mit der Zapfanlage nicht klar kommt. Furchtbar. Billiger wird es dadurch aber auch nicht.
Doch, auch für den Kunden. Der Verein müsste das Bier ja dann teurer verkaufen.
Wenn der Becher 3 € kostet, kostet der 3 €. Wenn der Zapfer das kostenlos macht, bleibt der Gewinn beim Betreiber. Der Trinker hat davon nichts. Gibt ja dann auch noch ehrenamtliche Zapfer, die das beherrschen und nicht kippen sondern zapfen. Der Preis bleibt gleich.
Ja, wenn es die ehrenamtlichen gibt, die es können. Aber sonst ist doch auch klar: der Verein macht so ein Fest (Tag der offenen Tür etc.), damit Geld ins Vereinsleben fließt. Müssen sie Personal bezahlen, gelingt das entweder weniger erfolgreich oder das Bier kostet (ich bleibe bei deinem Beispiel) eben nicht mehr 3 € sondern z. B. 3,50 €. Also teurer für den Gast.
Genau. Womit wir bei der ursprünglichen Frage des Fragestellers wären. Das ist leider immer häufiger zu beobachten.
Natürlich kann man das machen, zeigt aber, dass man nicht zapfen kann oder die Zapfanlage falsch eingestellt ist. Zusammengeschüttete Biere verlieren sehr wohl an Qualität. Jedes Gießen lässt Kohlssäure entweichen. Herumstehendes Bier wird zudem warm.
Doch, es wird billiger, weil man sich Löhne spart für fähiges Personal.