Darf ein Minderjähriger Alkoholfreies Bier kaufen und oder trinken?

8 Antworten

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http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/9.html

Aus dem JuschG:

"Nach ständiger Rechtsprechung ist alkoholfreies Bier kein alkoholisches Getränk im Sinne der Vorschrift, auch wenn der Verzehr wegen der Geschmacksgewöhnung aus präventiven Aspekten sicherlich bedenklich erscheint. "Alkoholfreies Bier" ist jedoch nicht völlig alkoholfrei im naturwissenschaftlichen Sinn, es hat einen Restalkoholgehalt bis zu 5,0 Gramm/l (= 0,5 % Vol.). Einen Restalkoholgehalt haben auch Süßmoste und Kefir. Wird die 1 % Vol. Alkoholgrenze überschritten, handelt es sich um alkoholische Getränke. Dazu gehört auch leichtes Bier sowie leicht vergorener neuer Wein."

Rechtlich spricht nichts gegen alkoholfreies Bier für Kinder und Jugendliche unter 16. Denn alkoholfreies Bier ist rechtlich gesehen kein alkoholisches Getränk. Der Verkäufer hat die freie Entscheidung darüber, ob er es verkauft oder nicht. Ich halte es z.B. auch für bedenklich, Kinder so früh an den Geschmack zu gewöhnen.

Da auch alkoholfreies Bier noch eine geringe Menge Restalkohol enthält, gelten auch für diese Biere die Reglen des Jugendschutzgesetzs.

Kindern - also Leuten unter 14 - darf Alkohol generell nicht verkauft werden. Auch der Verzehr in der Öffentlichkeit darf ihnen nicht gestattet werden.

Branntweinhaltige Getränke dürfen auch an Jugendliche (14-17) nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke dürfen Jugendlich ab 16 kaufen und konsumieren, Jugendliche unter 16 nur, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten begleitet werden und dieser zustimmt.

tekmo89  10.02.2014, 16:18

Diese Antwort ist inkorrekt.

Ab einem Alkoholgehalt von unter 1% gilt ein Getränk im Sinne der Vorschrift als ALKOHOLFREI.

Somit darf es an jede (auch eingeschränkt) geschäftsfähige Altersklasse abgegeben werden.

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Wenn er über 16 Jahre alt ist schon. (Sonst leider nicht, trotz dem Zusatz alkoholfrei.) Diese Regelung finde ich aber selbst nicht ok, ist eben so.

mapmap96  25.11.2011, 17:07

wasch labaschd du?? (:

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sinely  26.11.2011, 13:21

Hallo,

ich muss mich korrigieren: Hier von der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Soziales, Senioren und Jugend (http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php#andere) "Wenn das Gesetz von "anderen alkoholischen Getränken" als Branntwein spricht, dann meint es solche, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, aber keinen Branntwein enthalten. Das sind vor allem Bier, Wein und Sekt und damit hergestellte Mischgetränke. Alkoholfreies Bier ist kein alkoholisches Getränk im Sinne des Jugendschutzgesetzes. "

Somit ist der Kauf von alkoholfreiem Bier also auch Minderjährigen gestattet.

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wenn er über 16 ist darf er es kaufen un trinken wann und wo immer er will wenn er unter 16 ist darf er es nicht kaufen darf es aber in aufsicht eines erziehungsberechtigten konsumieren so viel er will

Klar darf er das, wo sollte das Problem liegen?