Wie viel Freizügigkeit können wir uns erlauben?

5 Antworten

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Jain

Es kommt darauf an.

Generell gehört Terasse und Balkon zur Wohnung.

Wenn niemand vom Öffentlichen Bereich etwas sehen kann, dann kannst du nackt sein.

Wenn aber der Balkon/Terrasse zur Straße ist und kein Sichtschutz hat, dann könnte sich jemand beschweren und es könnte eine Ordungswiedrigkeit werden - nur Bußgeld

Also keine Straftat und kein "Erregung öffentlichen Ärgernises" wie viele fälschlicher Weise meinen.

Wenn also zumindest unten ein Sichtschutz da ist - dürfte kaum ein Problem sein.

Ja macht schon, macht das nackt. Bei diesen Temperaturen oist es auch angebracht.

ich finde es ja in ordnung, wenn euch wer nackt sieht. nur denke leider viele anders.

Besser nur nh leggings oder so

Wenn ihr schöne dünne Mädchen seid, dann braucht ihr keine Klamotten.