Wie wird das Geld von Prostituierten versteuert?

6 Antworten

es ist ein Gewerbe, aber ohne die übliche Gewerbeanmeldung, stattdessen halt eine Anmeldung gemäß Prostituiertenschutzgesetz.

Bargeld ist natürlich anfällig für verschleierte Einkommen; das Finanzamt wird wohl schlicht das sogenannte Düsseldorfer Verfahren ansetzen und ansonsten genau hinschauen.

https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren

bitte noch bedenken: das ist eine Dienstleistung und die hat 19 % MwSt. die Voranmeldung dazu will das Finanzamt recht zügig haben. :D


Bitterkraut  23.08.2019, 21:18

Gibts da keine Kleinunternehmerregelung?

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Ranzino  23.08.2019, 21:34
@Bitterkraut

der unten angegebene Link nennt 17500 € als Schwelle für eine Umsatzsteueranmeldung.
es gibt sicher eine Regelung für alles, da man ja den ''Hurenpass'' nicht jeden Tag nutzen muss und somit die Hüften auch als Nebenerwerb kreisen lassen kann. ;)

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Bitterkraut  23.08.2019, 21:36
@Ranzino

Die Grenze kenn ich selber. Das war nicht die Frage.

Danke für die Information, unklar, herablassend und zynisch zwar, aber was will man hier schon erwrten..

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Ranzino  23.08.2019, 21:42
@Bitterkraut

ich denke nicht, dass sich das Finanzamt auf ''Kleinunternehmer'' einlässt. gemäß dem genannten Link werfen sie seit Jahren die Hände entnervt in den Himmel, weil sie mehr oder weniger die Steuervermeidung/hinterziehung in dem Gewerbe dulden müssen. dann schon eher diese Pauschalveranlagung gemäß Düsseldorfer Verfahren.

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Selbstständige Prostituierte müssen ihr Einkommen eigenständig bei der Steuererklärung angeben, sollte dies nicht geschehen oder die Steuererklärung nicht ordentlich erscheinen kann eine Überprüfung folgen.

Können die Einnahmen nicht glaubhaft belegt werden ist das Finanzamt in der Lage das Einkommen zu schätzen und anhand dieser Daten Steuern zu verlangen.

Natürlich kann hier viel "unter der Hand" gearbeitet werden und wird es wohl auch, wer aber versucht das gesamte Einkommen vor dem Finanzamt zurück zu halten wird sein blaues Wunder erleben. Hier und da wird die ein oder andere Rechnung wohl verschwinden und es ist für das Finanzamt schwer bis unmöglich alles auf den Cent genau in Erfahrung zu bringen, aber es gibt durchaus Mittel und Wege um Steuern eintreiben zu können.

Wenn es dem Staat um das Eintreiben von Steuern geht wird dieser recht kreativ.

Per Steuerklärung, die sie machen muss, wie andere Selbstständige auch.

Dabei sind die Finanzämter nicht blöd, sicher kann etwas geschummelt werden, aber ganz arm erklären können sie sich nicht so ohne weiteres. Sie müssen auch Krankenkassenbeiträge nach Einkommen zahlen.

Paysex ist traditionell ein Bargeschäft - der "Liebeslohn" läuft selten über Konten. Ein "richtiger Beruf" im Sinne einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zwar rein rechtlich theoretisch möglich - allerdings arbeiten Sexworker praktisch ausschließlich als Selbständige.

Das Finanzamt ist daher darauf angewiesen, dass die Sexworker ihre Einnahmen wahrheitsgemäß angeben und können diese ggf. auch schätzen. Wenn eine Sexworkerin allerdings Beträge anzugeben "vergisst", dann ist dies in der Praxis kaum nachzuweisen.

Den (angegebenen) Einnahmen kann sie dann ihre Kosten gegenüberstellen - also z.B. Werbeanzeigen, Zimmermiete, Eintritt in FKK-Clubs, Taxifahrten, PKW-Kosten, Kondome, Gleitgel usw. Die Differenz wird versteuert, wie bei jedem anderen Selbständigen auch...

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Genauso wie andere Dienstleistungen versteuert werden, z.B. Massagen, Musikstunden, etc...