Wie frage ich nach dem ersten Mal?

9 Antworten

Gar nicht und das hat Gründe. Einer heißt §176 StGB, auch wenn Du noch nicht strafmündiig bist solltest Du Dich damit mal befassen. Außerdem seid ihr beides noch Kinder und könnt die Folgen eures Handelns nicht genügend abschätzen. Deshalb liegt auch die Grenze der Strafmündigkeit bei 14 was Du ja sicher bald wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist verboten in dem Alter.

Es wäre zwar noch straffrei solange du noch keine 14 bis, aber im nächsten Jahr wäre es dann strafbar für dich.

Deshalb besser noch 3 Jahre warten bis sie auch 14 ist.

Du weist doch genau das es Verboten ist. Also wie so frägst Du dann? Und sag ja nicht Du wüstest es nicht.
Wie so willst Du den etwas machen,, wo nicht mal weist ob deine Freundin schon so weit ist. Nur weil ihr 4 Jahre euch angeblich küsst. Sie muss nicht das selbe wollen jetzt wie du Sie ist erst 11.
Hast Du den dir schon mal überlegt was ist, wenn etwas schief gehen sollte dabei?

Es ist nicht erlaubt in solch einem frühen alter, Geschlechtsverkehr zu haben.

Du musst jetzt noch 3 Jahre warten, dann bist du 16 und sie 14, kommt auch nicht so gut aber schauen wir mal ob es so lange hält.


CarinaSchoppe  09.07.2023, 02:02

Naja.. also können tun sie es schon da beide unter 14 sind und somit straffrei. Erlaubt nein. Strafe nein also why Not.

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SimonTheWizard  09.07.2023, 02:03
@CarinaSchoppe

Naja das Weibliche Geschlecht ist erst mit dem 13. Lebensjahr ausgewachsen.

Das meinte ich. Ja sie bekommen keine Strafe, da gebe ich fir Recht.

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LarsKlesen95  09.07.2023, 02:34
@CarinaSchoppe

Unter 14 ist es definitiv verboten. Mit 14 scheint der gute noch keinen sinn dafür zu haben weil er da HÖCHSTWAHRSCHEINLICH am Anfang seiner Pubertät ist.

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Das ist erstens zu früh und zweitens verboten. Du fragst gar nicht bis sie 14 ist. Übertreibt es mal nicht, ihr habt noch genug Gelegenheiten.


ChronosSOL  09.07.2023, 01:57

Klar Mord ist drin aber das nicht? Glaubst auch. Wer wird denn dafür belangt solange er nicht 14 ist?

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Jesko224  09.07.2023, 02:01
@ChronosSOL
Klar Mord ist drin aber das nicht? Glaubst auch.

Unverständliche Sätze.

Wer wird denn dafür belangt solange er nicht 14 ist?

Niemand, trotzdem ist es verboten, damit es den Kindern gut geht. Wer weiß, was da alles schief gehen kann, wenn man nicht richtig verhütet.

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ChronosSOL  09.07.2023, 02:10
@Jesko224

Was ist an dem Satz bitte unverständlich?

Schau dir mal die jüngsten Ereignisse an. Daher kommen ja auch momentane Debatten bezüglich Recht und Strafe bei Minderjährigen.

Wie kann es also verboten sein, wenn man als Minderjähriger dafür nicht geradestehen muss? Dann ist es kein Verbot sondern eine Bitte, die höchstens Hausarrest als Konsequenz nach sich ziehen würde.

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Jesko224  09.07.2023, 02:12
@ChronosSOL

Im zweiten Satz fehlt mir irgendwie das Subjekt und im ersten verstehe ich nicht was mit „das” gemeint ist.

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ChronosSOL  09.07.2023, 02:34
@Jesko224

Vielelicht mangelt es dir am logischen Denkvermögen. Zusammenhänge richtig deuten zu können, unzwar außerhalb der schulischen Aufgaben, ist nur mit Logik zu wuppen. Was einfach zeigt, dass du sehr wenig "Werkzeuge" hast, um im Leben klarzukommen. Und ja, für mein katastrophales Deutsch entschuldige ich mich nebenbei auch noch.🎩

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