Was machen wenn man sex im jungen alter will?

Noahs16  27.12.2023, 01:44

Wie jung denn?

rndgirl 
Fragesteller
 27.12.2023, 01:45

13/14

4 Antworten

Man sucht sich jemanden, der auch will.

Verboten ist es nicht, mit 13 Sex zu haben. Aber in Deutschland ist es den Ü14 verboten, mit U14 Sex zu haben.

Der Ü14 wird allerdings bei geringem Alters-/Entwicklungsunterschied üblicherweise dennoch nicht bestraft.

Aber vom Kennenlernen bis zum ersten Sex vergeht ja (oft, aber nicht immer) eine gewisse Zeit. Und ab 14 bestimmt man über sein Sex- und grundsätzlich auch Beziehungsleben ohnehin selbst.

Folge also einfach deinem Bauchgefühl (was sich gut anfühlt, ist auch gut, was nicht, ist auch nicht gut), aber sei dir bewusst, dass es viele Motive für Sex gibt, aber nicht jeder Mensch seine wahrheitsgemäß mitteilt: "Eine der großen Lügen, die wir Kindern erzählen, ist, dass Sex für Liebe steht. Menschen nutzen Sex, um alle möglichen Gefühle und Motive auszudrücken, etwa Abenteuerlust oder Fürsorge, aber auch Wut oder Verachtung." (Dr. David Schnarch, Sexualtherapeut)

Davon abgesehen: Ebenfalls Interessierte zu finden, sollte eigentlich kein Problem sein. Egal ob in der Schule, beim Sport/Hobbys/... oder wo/wie auch immer.

Sprich mit deinem Partner darüber ob er es auch möchte. Steck aber deine Erwartungen daran nicht zu hoch. Sonst kann die Enttäuschung groß sein.

Kommt drauf an wie jung. Ab 14 ist das kein Problem


rndgirl 
Fragesteller
 27.12.2023, 01:44

13/14

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Juicylady  27.12.2023, 01:46
@rndgirl

13 und 14? Dann würde ich warten bis beide mindestens 14 sind

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Oldy432  27.12.2023, 01:47
@Juicylady

Muss sie nicht, wenn beide 13 sind. nd wenn sie aus Östereich kommt., muss sie gar nicht warten, wenn ihr Partner nicht ü ber 16 ist

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Juicylady  27.12.2023, 01:49
@Oldy432

Dann müsste die dazu schreiben, dass sie aus Österreich oder sonst wo kommt. Ansonsten gehen die meisten hier davon aus, dass sie in Deutschland lebt.

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Oldy432  27.12.2023, 01:54
@Juicylady

Nein. Wenn beide 13 snd ist es nicht verboten. Weil strafunmündig. Wenn es beide wollen, passiert da gar nichts.

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Juicylady  27.12.2023, 01:55
@Oldy432

Du siehst doch, dass sie oben unter der Frage und meiner Antwort geschrieben hat, dass einer 13 und der andere 14 ist und somit ist das NICHT erlaubt

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Oldy432  27.12.2023, 01:58
@Juicylady

Mhh ich habe das so verstanden, dass sie zwischen 13 und 14 ist.

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Libertinaerer  27.12.2023, 03:04
@Oldy432
Wenn beide 13 snd ist es nicht verboten. Weil strafunmündig.

Nicht, dass es in so einem fall wie hier praktisch eine Rolle spielen würde, aber "Verbot" und "Strafmündigkeit" haben in D nichts miteinander zu tun.

Liest man nur oft. Beliebter Rechtsirrtum.

Sex unter 13 ist nicht verboten, weil er schlicht nicht verboten ist. ;)

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Libertinaerer  27.12.2023, 03:11
@Juicylady
Dann ist es erst ab 14 erlaubt

So ein Gesetz gibt es in keinem deutschsprachigen Land. Auch nicht in Deutschland. Wäre verfassungswidrig. Und dumm obendrein.

oben unter der Frage und meiner Antwort geschrieben hat, dass einer 13 und der andere 14 ist

DEINE Interpretation!

und somit ist das NICHT erlaubt

... würde aber gemäß § 176 Abs. 2 StGB grundsätzlich nicht bestraft. Also beim 14-Jährigen.

Die 13-Jährige täte ohnehin nichts, was ihr verboten wäre, denn, s.o.: "So ein Gesetz gibt es in keinem deutschsprachigen Land."

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Juicylady  27.12.2023, 03:16
@Libertinaerer

Komisch, dann steht bei der Polizei NRW auf der Homepage aber was anderes. Das Sex ab 14 nämlich durchaus eine Straftat ist, wenn die andere Person jünger ist.

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Libertinaerer  27.12.2023, 03:49
@Juicylady
Komisch, dann steht bei der Polizei NRW auf der Homepage aber was anderes.

Da habe ich meine Zweifel - wenn ich mich recht erinnere. Denn nach meiner Erinnerung war der inhalt der Seite zwar nicht perfekt, aber hinreichend richtig.

Das Sex ab 14 nämlich durchaus eine Straftat ist, wenn die andere Person jünger ist.

Hat niemand bestritten. Aber:

  1. Strafbar/verboten für die Person Ü14, nicht für die U14.
  2. Nicht alles was strafbar ist, wird auch bestraft. Unter anderem, ich wiederhole mich ja gerne, wird bei "13 & 14" der 14-jährige "gemäß § 176 Abs. 2 StGB grundsätzlich nicht bestraft". Das gilt auch in NRW.
  3. Ein andere beliebte Ausnahme, ist, wenn die U14 über ihr Alter gelogen hat (§ 16 StGB).
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Dann mach es einfach. Man kann sich schnell jmd klären