Sie hat alter gefälscht?

10 Antworten

Der Besitz der freiwillig und unentgeltlich übersendeten Bilder ist nicht strafbar (§ 184c Abs. 4 StGB), das Weitersenden wäre es allerdings schon.

Persönlicher Rat: Lösche die Bilder einfach, dann bringen die dich nicht irgendwann in Schwierigkeiten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Falls sie dich anzeigt und du nachweisen kannst dass sie über ihr Alter gelogen hat dann nicht. So lange du dich ordentlich verhältst und die Bilder nicht weiter rumschickst sollte dir auch nichts passieren. Wenn du nach Nacktfotos gebettelt hast könnte das jedoch schon anders aussehen

Hallöchen gesagt.

Sie hat Dir die Bilder gesendet und hat das offensichtlich freiwillig getan.

Bis hierhin passiert Dir GAR NICHTS.

Ist das aus Eurem Chat ersichtlich, dass sie es freiwillig getan hat, dann behalte diesen als möglichen Beweis. Manchmal ist es komisch ...

Die Bilder würde ich aber schon sicherheitshalber löschen, denn werden diese verbreitet, dann sieht die Sache schon anders aus, denn das wäre strafbar.

Ex heißt eben auch Ex, also weg damit und weiter gehts im Leben.

Gruß aus Berlin

Tatsächlich ist das private hin und her senden eigener nacktbilder nicht strafbar solange es unter Einverständnis geschegen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

NotSoLilPrince  31.01.2022, 00:38

Aber §184c sagt doch:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht

und

(...) wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also hat sich seine Ex strafbar gemacht, als sie die Bilder verschickt hat und er macht sich strafbar, solange er sie nicht löscht. Oder habe ich da etwas missverstanden?

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Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht.

Woher ich das weiß:Recherche