Sex mit 16 jährigen?

15 Antworten

Nein, warum? Ein 16-jähriger hat einen freien Willen und kann tun, was er will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich fände es nicht so optimal. Zwar sind 13 Jahre Altersunterschiede nicht arg viel, jedoch in dem Alter nicht ok. Der 16 Jährige ist noch nicht ein Mal Erwachsen und im Kopf lange noch nicht so weit wie eine 29 Jährige, die schon Richtung mittleres Erwachsenenalter zu geht.

Ich kenne viel 16 Jährige und auch 18 Jährige sowie 29 Jährige und da liegen Welten dazwischen. Während die 29 Jährigen langsam an Kinderplanung, Karriere… denken, wollen die 16 Jährigen bloß beweisen, dass sie es hinkriegen wen ins Bett zu bekommen, da liegt ein ziemlich großer Gruppendruck oft auf einem. Denen ist oft gar nicht bewusst, was sie eigentlich wollen geschweige den tun


maribi  02.01.2023, 18:55

Es geht um Sex, nicht um Beziehung, Familienplanung und gemeinsame Zukunft

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Secret252  02.01.2023, 19:15
@maribi

Ich weiß. Aber damit wollte ich ausdrücken, dass ein 16 Jähriger ganz anders denkt und drauf ist, wie eine 29 Jährige.
16 Jährige überlegen nicht wirklich und bereuen dann oft Dinge, die sie gemacht haben. Sie tuen auch oft Sachen, weil sie es anfangs (durch zu wenig überlegen) gut oder lustig finden und wenn es dann ernst wird und sie merken, dass sie es doch nicht wirklich wollen, machen sie es trotzdem, weil sie sich nicht trauen nein zu sagen

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Secret252  02.01.2023, 19:17
@maribi

Ein 16 Jähriger tickt im Kopf ganz ganz anders und ist sich dessen nicht bewusst. 14 und 18 ist schon kritisch, aber 16 und. 29 ist unverantwortlich

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maribi  02.01.2023, 19:29
@Secret252

Das kann man aber nicht pauschalisieren, wir kennen den 16 jährigen nicht. Ich wusste mit 16 schon ganz gut was ich wollte und was nicht und konnte auch gut nein sagen. Denke auch, dass die meisten mit 16 alt genug dafür sind und wenn nicht, ist es auch nicht tragisch mal einen Fehler zu machen. Gehört zum erwachsen werden. Und mal ehrlich, er könnte auch bei einer gleichaltrigen merken, dass er eigentlich noch nicht will und es trotzdem machen 🤷‍♂️

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Secret252  02.01.2023, 19:53
@maribi

Ja stimmt so was kann natürlich passieren. Und man kann es natürlich nicht pauschal sagen, aber ich glaube dennoch das es klüger ist erste Erfahrungen in dem Alter mit einigermaßen gleichaltrigen zu machen. Man ist in dem Alter halt noch nicht Erwachsen und so Sachen können einen richtig prägen.

Ich selbst hatte mit 14 3/4 einen 17 3/4 Jährigen und wär wirklich sehr sehr reif, dass sagten immer Menschen und ich war nicht so eine gewöhnlicher Jugendliche. Ich hab ihn auf ner Party bei Freunden kennengelernt, wir sind zusammengekommen und alles war super. Nach einer Zeit hat er dann aber immer mehr Andeutungen darauf gemacht, dass er seine Jungfräulichkeit sehr gerne verleiten möchte, weil das sie so ein Wettbewerb und Druck unter Freunden war. Ich war noch nicht wirklich dazu bereit und er meinte er wartet. Er hat aber immer mehr gebettelt und ich hätte fast nachgegeben bloß aus Angst ihn zu verlieren. Letztendlich bin ich stark geblieben und er hat sich getrennt. Ich weiß nicht wie lange ich mich noch gewährt hätte und ich hätte es sehr im Nachhinein bereut

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Libertinaerer  02.01.2023, 20:06
@Secret252
Letztendlich bin ich stark geblieben und er hat sich getrennt. Ich weiß nicht wie lange ich mich noch gewährt hätte und ich hätte es sehr im Nachhinein bereut

"Stark geblieben"? "Bereut"?Es gibt tatsächlicn 14-Jährige mit einem, ähm, deutlich entspannteren Verhältnis zur Sexualität. Nicht gerade wenig übrigens.

Von 16-Jährigen ganz zu schweigen.

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Libertinaerer  02.01.2023, 21:03
@Secret252
Wir waren nicht mal einen Monat zu dem Zeitpunkt zusammen

Ist ja auch absolut okay: Du bist Du, und dein Wille zählt.

Aber andere sind anders, und deren Wille zählt ganz genauso.

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Secret252  02.01.2023, 21:23
@Libertinaerer

Ja das finde ich auch so.

Und meiner Meinung nach ist 16 und 29 nicht ok. Vorallem wenn die Frau eine Lehrerin ist

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wollyuno  04.01.2023, 08:58
@Secret252

beim sex muss man doch nicht denken,hauptsache es geht was

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Libertinaerer  02.01.2023, 20:02
Denen ist oft gar nicht bewusst, was sie eigentlich wollen geschweige den tun

Den Gedanken hatte ich übrigens, als ich deine Antwort las.

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Libertinaerer  02.01.2023, 20:11
@Secret252

Sinnfreies Blabla ohne jede Substanz.

Getragen vom Irrglauben, sich selbst als den Maßstab für den Rest der Menschheit zu halten.

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YiryIin  03.01.2023, 22:00

Secret, wenn ich so eine Mutter wie dich gehabt hätte hätte ich mich umgebracht.

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Secret252  03.01.2023, 22:18
@YiryIin

Natürlich kann man machen und lassen was man will, aber es ist bloß meine Meinung dazu. Wenn ich jemals ein Ski d haben sollte, würde ich es beschützen wollen. Ich würde meinem Kind da natürlich auch abraten mit 16 was mit einer 29 Jährigen zu haben, sondern sich mal in seiner Altersklasse umzuschauen. Letztendlich wär es aber die Entscheidung meines Kindes, was es macht

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YiryIin  04.01.2023, 07:56
@Secret252

Ich hab anscheinend über die Grenzen hinaus getrunken, keine Ahnung was ich gestern darin gelesen hatte.

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Nein, wenn er es wirklich will und du ihn nicht überforderst. Als ich 16 war, hätte ich mir auch so etwas gewünscht.

Hey,

alles ok, solange der 16 Jährige das auch will.

Ich hab ein Klassen kamerad, er ist 15 und hatte was mit einer 21 Jährigen..

Und die haben jetzt ein 7 Monate altes Baby zusammen :D

Unglaubwürdig aber wahr!^^

LG Luis (M/15)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nun will ich nicht ausschliessen, dass ein 16 jähriger Junge für sein Alter auch durchaus in seiner geistigen Entwicklung und in seiner Persönlichkeitsstruktur sehr reif sein kann. Im Einzelfall vermutlich sogar reifer als ein 18 jähriger. Darum würde ich das nicht ganz grundsätzlich ausschliessen.

Aber in den allermeisten Fällen sind sie es eben nicht. Sich reif zu fühlen ist auch nicht das gleiche wie wirklich reif zu sein. Gerade jungen Männern wohnt in diesem Alter oft ein Omnipotenzgefühl inne, was nur mit einer krassen Fehlwarnahme des eigenen Selbstes und einer gleichzeitigen Fehleinschätzung der Folgen eigenen Handelns zu erklären ist. Das ist nicht bei allen so, in der Summe aber typisch.

Aus diesem Grunde kann man es dem 16 Jährigen garnicht verübeln, dass er die Idee verlockend findet. Als fast 30 jährige Erwachsene sollte man das jedoch sehr gründlich prüfen. Das schliesst eigentlich auch aus, dass die Initiative hierzu von der Erwachsenen ausgehen kann.

Der §182 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) hat durchaus seinen Grund. Das kann man auch nicht einfach damit wegwischen, dass die Gesetzgeber verklemmte Spassbremsen sind.


Libertinaerer  03.01.2023, 17:13
Der §182 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) hat durchaus seinen Grund

... den Du offensichtlich nicht kennst.

Das kann man auch nicht einfach damit wegwischen, dass die Gesetzgeber verklemmte Spassbremsen sind.

Ähm, der Gesetzgeber verbietet im § 182 StGB nicht Sex zw. Jugendlichen und Erwachsenen.

Im Gegenteil stellt er klar, dass selbst die Eltern diesbezüglich grundsätzlich KEIN Mitspracherecht mehr haben.

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Charalambos  03.01.2023, 18:03
@Libertinaerer

Da aus Deiner Antwort hervor geht, dass Du ganz offenkundig nicht weisst, mit welcher konkreten Fragestellung sich §182 StGB beschäftigt Du demnach den Gesetzestext ganz offenkundig nicht kennst, hier ein Link für Dich zu nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Da stehen konkrete Punkte drin, in welchen Fällen Sex zwischen Personen die über 18 bzw. über 21 sind mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 bzw. zwischen 14 und 18 strafbar ist. Es ist nicht grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten umständen, die im oben geschilderten Fall durchaus in Frage kommen doch. Nicht zwingend, aber potentiell.

Davon, ob Eltern hier ein Mitspracherecht haben steht nicht nur in diesem Paragraphen nichts, sondern davon steht überhaupt nirgends im StGB etwas. Eltern haben im deutschen Recht NIE ein Mitspracherecht. Sie dürfen es vor 14 Jahren nicht erlauben und können es ab 14 Jahren nicht verbieten.

Ich freue mich, Dir hier geholfen und eine Wissenslücke geschlossen zu haben.

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Libertinaerer  04.01.2023, 08:07
@Charalambos
Ich freue mich, Dir hier geholfen und eine Wissenslücke geschlossen zu haben.

Tut mit leid, hast du nicht.

Das ist auch gar nicht möglich. 😎

Zumal nicht durch jemanden, der offensichtlich gar nicht weiß, was diese "bestimmten Umstände" überhaupt konkret bedeuten. 🤣

Aber immerhin: Die Erkenntnis, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, sondern nur unter "bestimmten Umständen" verboten sein kann (die a) selten, b) vermeidbar und c) hier nicht gegeben sind), ist ja auch schon etwas wert ... 😁

Davon, ob Eltern hier ein Mitspracherecht haben steht nicht nur in diesem Paragraphen nichts

Gemeint war der Gesetzgeber ...

... und um deine Wissenslücken zu schließen, siehe z.B. hier: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

PS: Keine Ursache. Nicht dafür. 😊

🤭
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Charalambos  04.01.2023, 08:45
@Libertinaerer

Schade das mir das nicht gelungen ist.

Das ändert nichts daran, dass Deine Aussage hier mit §182 StGB sowohl im Wortsinn als auch im Geiste nichts zu tun hat. Du hast es offenkundig immer noch nicht gelesen. Oder zumindest die dahinterstehende Intention nicht begriffen, die aus unterschiedlichen Entwicklungständen heraus resultierende psychische Abhängigkeiten behandelt.

Davon abgesehen: weder in meiner Antwort auf die Frage, noch in dem oben benannten Paragraphen geht es um die Frage, ob Eltern hier irgendwo ein Mitspracherecht haben. Dieses Argument ist einzig und allein Durch Dich angeführt worden. Darum musst Du es auch nicht versuchen zu widerlegen. Es ist ja auch im Sinne der Fragestellung nicht relevant.

PS: als Beweis für die eigene Meinung eine eigene Antwort anzuführen (die inhatlich mit dem von mir geschriebenen nicht mal was zu tun hat) und die sich im Kern dann auch widerum auf eine ältere ebenfalls von Dir geschriebene Antwort als Beleg beruft, zeugt zumindest von Humor ;-)

Ich wünsche Dir ein Gutes 2023 und ein gelegentliches Naschen vom Baum der Erkenntnis...

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Libertinaerer  04.01.2023, 14:47
@Charalambos
Schade das mir das nicht gelungen ist.

Und ich bin hier, damit sich auch niemand sonst irrtümlich von dem Unsinn "erleuchten" lässt, den Du hier verbreitest.

Das ändert nichts daran, dass Deine Aussage hier mit §182 StGB sowohl im Wortsinn als auch im Geiste nichts zu tun hat.

Meine Aussage bezog sich auf den Gesetzgeber: "Im Gegenteil [zu deiner Behauptung] stellt er klar, dass selbst die Eltern diesbezüglich grundsätzlich KEIN Mitspracherecht mehr haben."

Dass sich das nicht auf den § 182 StGB bezieht (sondern auf andere Paragrafen) hielt ich eigentlich für selbstverständlich - zumal nach meinen Hinweis, dass ich damit eben den Gesetzgeber meinte.

Im § 182 StGB geht es ja"nur" darum, dass Sex zw. Jugendlichen und Erwachsrnen grundsätzlich NICHT verboten ist, sondern das vielmehr zusätzliche Tatbestände beim Sex mit Minderjährigen strafbar sind (für Erwachsene, für Volljährige und auch Minderjährige). Da der Sex als solches davon nicht betroffen ist, war es auch vollkommen sinnfrei, dass Du ihn überhaupt angeführt hast.

Das wäre sinnvoll gewesen, wenn einer dieserTatbestände für die Frage von Relevanz wäre. Das Alter/der Altersunterschied an und für sich ist ab 14 nicht mehr von Relevanz.

zumindest die dahinterstehende Intention nicht begriffen, die aus unterschiedlichen Entwicklungständen heraus resultierende psychische Abhängigkeiten behandelt.

Das ist ja nett, dass Du dir die Mühe machst, eine vermeintlich "dahinterstehende Intention" zu erfinden. Das macht es aber weder wahrer, noch relevanter, noch ändert es sonst irgendetwas.

Davon abgesehen: weder in meiner Antwort auf die Frage, noch in dem oben benannten Paragraphen geht es um die Frage, ob Eltern hier irgendwo ein Mitspracherecht haben. Dieses Argument ist einzig und allein Durch Dich angeführt worden. 

Es ist kein "Argument" (gegen dein Anführen des §182 StGB braucht man keine "Argumente" - man muss einfach nur das Gesetz nicht nur lesen, sondern auch verstehen).

Es ist einfach ein Hinweis, dass weder ein Gesetz existiert, das Jugendlichen und/oder Erwachsenen verbietet, miteinander intim zu werden, noch ein Gesetz, das Eltern eine Handhabe bieten würde, dagegen vorzugehen (auch nicht der dahingehend sehr gerne falsch verstandene § 182 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 5 StGB) - sondern im Gegenteil der Gesetzgeber die sexuelle Selbstbestimmung von Ü14 auch danns- chützt, wenn es sich um einen erwachsrnen Sealpartner handelt.

Und noch einmal für dich: Nein, das geschieht nicht (bzw. nur indirekt) über den § 182 StGB (indirekt, weil der den Sex als solchen ja eben genau nicht unter Strafe stellt), sondern das geschieht über das Erziehungsrecht. Aber das ist ein anderes Thema - ich hatte es dir verlinkt, damit Du dich bilden mögest ...

... aber das ist natürlich optional. ^^

Denn:

als Beweis für die eigene Meinung eine eigene Antwort anzuführen

Wenn Du die Antwort gelesen hättest, hättest Du ja merken müssen, dass ich dort a) aus dem Erziehungsrecht zitiere, sowie b) aus dem letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss, warum die Eltern ihrer 14/15-jährigen Tochter nicht die sexuelle Beziehung zu ihrem 32 Jahre älteren Onkel verbieten dürfen (und das Recht damit auch sonst kein Problem hat).

Die Paragrafen hatte ich genannt, und auf den Beschluss habe ich verlinkt, falls meine Zitate nicht als ausreichend betrachtet werden.

Aber wer etwas ihm nicht Genehmes partout nicht akzeptieren möchte, wird wohl immer einen Vorwand finden, etwas zu ignorieren - egal wie viele und welche Quellen man angibt.

Schade, wird hier aber wohl sonst hoffentlich niemanden davon abhalten, es bei Bedarf selber zu prüfen. 😁

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