Runterholen?


08.01.2024, 15:05

Nur chatten nicht mehr

5 Antworten

Wenn dies unter Gleichaltrigen diskret bleiben kann, besteht kein Problem.

Wer dies als Volljähriger mit oder vor Kindern macht oder ihnen die Fotos oder Filmaufnahmen zugänglich macht, macht sich dagegen strafbar.

Ebenfalls strafbar macht sich, wer Aufnahmen von anderen unbefugt anderen zur Verfügung stellt.


Libertinaerer  09.01.2024, 05:13

Was den "Aufnahme"-Teil angeht soweit korrekt, ansonsten gelten die ganz normalen Regeln wie beim realen Sex auch - also in Deutschland: Jugendliche und Erwachsene nicht mit bzw. vor Kindern.

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So wie es scheint, seid ihr ja alle minderjährig.

Wenn ihr alle volljährig wärt, wäre es was anderes.

Ist nicht erlaubt, weil digitale Sex-Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jugendpornografie sind und das ist verboten.

Woher ich das weiß:Recherche

Libertinaerer  09.01.2024, 05:06

Falsch!

  1. Live-Bilder fallen nicht unter "Aufnahmen" (§§ 184 ff. StGB) sondern unter "sexuelle Handlung" (§§ 176, 182 StGB - sprich im Wesentlichen: Ü14 sind sexuelle Handlungen mit und vor U14 verboten, und Ü18 ist es verboten, U18 für Sex zu entgelten).
  2. Sollten sie dennoch aufgezeichnet werden, DANN fallen pornografische Aufnahmen ggf. unter Kinder- bzw. Jugendpornografie.
  3. Kinderpornografie (unter 14: § 184b StGB) ist absolut, Jugendpornografie (14 bis 18: § 184c StGB) hingegen nur bedingt verboten. Herstellung und Besitz von Jugendpornografie ist nicht verboten, wenn dies "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen" erfolgte (§ 184c Abs. 4 StGB).
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CUlaterAllig8or  09.01.2024, 08:12
@Libertinaerer

Also bedingt legal, für den Fall, dass niemand was davon teilt... Was unwahrscheinlich ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen

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Libertinaerer  09.01.2024, 10:10
@CUlaterAllig8or
Also bedingt legal, für den Fall, dass niemand was davon teilt...

Es fängt schon an illegal zu werden, wenn man den Video-Sexchat mit einer jugendlichen Person aufzeichnet, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben.

Die Frage ist aus meiner Sicht nämlich: Warum sollte man überhaupt darin einwilligen? Einfach den sexuellen Augenblick genießen und machen ...

... aber das versteht die "Was ich nicht auf dem Smartphone habe, ist auch nicht geschehen"-Gesellschaft wohl nicht mehr (und damit meine ich leider nicht nur junge Menschen).

Was unwahrscheinlich ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen

Das mag jeder halten, wie er mag. Aber praktisch ist die Gefahr realer beim Klassenkameraden, als bei einer Internetsexbekanntschaft.

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Kommt drauf an, ob alle Beteiligten das okay finden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst queer und belese mich oft

Ja. Es fällt unter das "Online-Masturbationsversammlungsgesetzes"

"Jeder Bürger der sich in Gruppen einen schütteln will, darf dies nzr offline tun." Bestraft mit einer Ermahnung oder 2 Jahre Knast...

Was denkst du denn?


Kommt drauf an wie alt die Teilnehmer sind.