Nackt mit der klasse schwimmen ist das Ok(m/14)?

12 Antworten

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Hallo janbar,

Ich finde die Lösung, die ihr gefunden habt toll. Nacktbaden ist absolut nichts schlimmes. Ich gehe mal davon aus, es hat euch auch gefallen.

Solange ihr unter euch seid, ist das absolut ok. Allerdings müsst ih aufpassen, dass es niemanden stört. Denn leider ist es eben nicht überall erlaubt.

LG Sascha 

greif61  24.01.2021, 22:58

es ist nur an <stränden verboten wo man Eintritt zahlen muss und kein <fkk <abschnitt da ist!

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Servus janbar,

Ich halte das für keine gute Idee.

Einerseits ist dagegen nichts einzuwenden, wenn alle damit einverstanden waren (was ja augenscheinlich der Fall war)

Andererseits ist Nacktbaden aber meistens verboten, gerade an öffentlichen Badeseen - und wenn ihr erwischt werden solltet, könnte das blöde Nachfolgen haben :/

Da ihr alle im gleichen Alter seid, sehe ich da allerdings zumindest in der Beziehung zwischen euch kein Problem, aber ich wäre aufgrund der Behörden da vorsichtig. :)

Lg

rachtzehn  11.09.2016, 13:25

😂dein Antwort

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Was soll daran falsch oder schlecht sein? Es war sogar eine gute Lösung, weil dadurch alle schwimmen gehen konnten, ohne sich Gedanken machen zu müssen, weil sie keine Badesachen dabei hatten. Gemeinsam nackt baden zu gehen ist vollkommen in Ordnung. Wir haben das bei Klassenfahrten während unserer Schulzeit auch gemacht und sogar zusammen mit den Lehrern. Es hat niemanden gestört und auch keinem geschadet. Es hatte sich damals auch niemand ausgeschlossen, egal ob Junge oder Mädchen. 

Ich zweifle an der Echtheit dieser Frage zumal es diesbezüglich sehr strenge Gesetze gibt. In der ehemaligen DDR war dies tatsächlich üblich. Für meine Begriffe wüßte ich nicht welches Problem hier auftreten sollte aber der Gesetzgeber beurteilt dies anders. Das Sexualstrafrecht wurde inzwischen zum sechsten mal hintereinander massiv verschärft und nähert sich amerikanischem Standard an,  insbesondere wegen der Mißbrauchsfälle in Heimen. 

Pädagogen riskieren Strafanzeigen von den Eltern wegen sexueller Beleidigung, Nötigung oder im schlimmsten Fall Mißbrauch wozu seit der letzten Novelle von Justizminister Heiko Maas noch die Beweislastumkehr tritt. Zudem sind selbst reine Verdachtskündigungen (bzw. bei Beamten Suspendierung) erst einmal zulässig und der Lehrer kann dann hinterher versuchen beim Arbeitsgericht Recht zu bekommen.

Ich kann mir die Situation nur so vorstellen, daß die Schüler alleine gebadet haben und dieses Arrangement getroffen haben. Im Beisein eines Pädagogen wäre dies unmöglich!

Gut, dass Ihr die Lehrer nicht gefragt habt. Die hätten es verbieten müssen. Aber ich denk das ist völlig OK