Meine affäre hat mich angezeigt warscheinlich wegen vergewaltigung

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was ich vermute ist, dass die Polizei das Opfer für nicht glaubhaft hält, denn sonst wärst du gerade beim Zähne putzen, TV schauen, oder am aufräumen gewesen als deine Mutter deinen Namen die Treppe hoch rief und du plötzlich abgeführt wurdest.

Vielleicht ist es eine Retourkutsche, wie auch immer. Unterschreib nicht, dass du dich einverstanden erklärst, dass sie deine Fingerabdrücke nehmen, hör auf mit ihr über Whattsapp zu schreiben und nimm dir einen Anwalt (bevor du zur Polizei gehst)

Rede mit deinen Eltern und nimm dir einen Rechtsanwalt.

Also zunächst einmal darf die Polizei dich durchaus vorladen und deine Fingerabdrücke nehmen. Schließlich wird dir eine Straftat vorgeworfen, die nicht ohne ist. Die Polizei ist sogar dazu verpflichtet.

Zur Sache selbst wird hier niemand eine klare Stellung beziehen können, denn niemand war dabei und hat es gesehen. Wie also soll hier in der Community irgendwer beurteilen können, ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind. Erfahrungsgemäß ist es allerdings so, dass nur sehr wenige solcher Anschuldigungen vor Gericht überhaupt Bestand haben, denn der eindeutige Nachweis einer Vergewaltigung ist nur selten zu erbringen. Das ist ein unbefriedigendes Thema, denn wahre Täter kommen nicht selten ungestraft davon und andererseits hat es für die Angeklagten meist eine dauerhafte Rufschädigung zur Folge wegen ungerechtfertigter Beschuldigungen. Es ist also sehr schwierig für die Justiz eine Vergewaltigung nachzuweisen.

Was dich betrifft, ich kann dir keinen Rat geben. Du wirst ja sehen was auf dich zukommt. Du wirst dir wohl einen Anwalt nehmen müssen, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dich erhebt.

Mephisto2342  28.07.2014, 17:26
Also zunächst einmal darf die Polizei dich durchaus vorladen und deine Fingerabdrücke nehmen.

... welcher aber niemand Folge leisten muss...

0

kp warum aber sie lag einfach nur da und tat so als hätte sie keine lust..

Und du hast es trotzdem getan? Unglaublich. Ist dir dabei nicht selbst die Lust vergangen? Etwas lebloses bzw lustloses (waren ja deine Worte) zu begatten....tztztz da scheint es jemand nötig zu haben.... Haste was draus gelernt?

(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, - es war sicher KEINE GEWALT DABEI 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder - bedorht wurde sie zu 1000% auch nicht 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, - sie war nüchtern weder betrunken noch unter drogen imemrhin ist sie auch noch gefahren