Ist es illegal wenn eine Person der 22 Jahre alt ist und sie 15 ist Sex zu haben?

12 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Solange keine Zwangslage ausgenutzt wird, keine Drogen, Alkohol oder Geld, sowie Manipulation eine Rolle dabei spielen, ist es erlaubt. Und die ältere Person nicht gerade der Lehrer oder Therapeut oder so von der jüngeren Person ist.

Es ist nicht illegal, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Entspricht nicht der gesetzlichen Lage. 14 darf mit bis zu 21 jährigen, ab 16 dann Alter egal...

Vermutlich wird kein Richter durchdrehen, wenn der jüngere Partner glaubhaft aussagt, es selbst so zu wollen. Das wird, denk ich, als Graubereich gelten. Entscheidet im Zweifel ein Richter!

ZoeyPauk  20.06.2023, 11:23

Ab 14 darf man auch mit einer Person über 21 schlafen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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NobbyNopps  20.06.2023, 11:24
@ZoeyPauk

Ja, aber nur wenn du Bock hast, das ein Richter entscheidet, wenn die Eltern dich anzeigen! Ab 16 erst, fällt das weg!

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ZoeyPauk  20.06.2023, 11:28
@NobbyNopps

Solange keine Drogen, Alkohol, Manipulation oder eine Zwangslage ausgenutzt wird und die ältere Person nicht gerade der Lehrer oder Therapeut der jüngeren Person ist, hat die ältere Person nichts zu fürchten

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NobbyNopps  20.06.2023, 11:38
@ZoeyPauk

Solange der jüngere unter 16 ist und die ältere Person 22 und älter , ist man am Arsch, wenn die Eltern eingreifen! Die Eltern verlieren den Einfluss erst, wenn die jüngere Person 16 ist und frei entscheiden darf 🤷‍♂️

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edgar1279  20.06.2023, 11:25

Ab 14 darf man theoretisch auch mit einem 80jährigen Sex haben.

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NobbyNopps  20.06.2023, 11:26
@edgar1279

Nein! Bullshit! Die Eltern haben unter 16 ein Vetorecht, ab 16 nicht mehr!

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ZoeyPauk  20.06.2023, 11:26
@NobbyNopps

Edgar hat Recht. Nur weil es dir nicht passt, heißt es nicht das es nicht stimmt. So sieht das deutsche Rechtssystem das Thema vor.

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edgar1279  20.06.2023, 11:28
@NobbyNopps

Dann lebst du nicht in Deutschland. Da dies eine deutsche Seite ist, geht man standardmäßig davon aus, dass Deutschland gemeint ist, wenn es nicht anders in der Frage steht. Und da ist es ab 14 erlaubt. Da kannst du dir jetzt von mir aus dein Maul fusselig reden. Du kannst weder was daran ändern noch werde ich mich weiter mit dir beschäftigen. Schönen Tag noch.

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NobbyNopps  20.06.2023, 11:31
@edgar1279

14 ist begrenzt bis 21! Ab 16 haben die Eltern kein Mitspracherecht mehr und die Altersgrenze fällt!

Mach was du meinst, viel Spass vorm Gericht

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Moses1182  20.06.2023, 12:50
@NobbyNopps

Du verstehst das falsch. Es ist ab 14 grundsätzlich erlaubt. Unter bestimmten Bedingungen machst du dich aber Strafbar. So rum wird ein Schuh draus. Es ist nicht grundsätzlich Strafbar und du musst erst bestimmten Bedingungen erfüllen, damit es nicht mehr Strafbar wird.

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NobbyNopps  20.06.2023, 12:55
@Moses1182

Wenn du die Quellen nicht mal lesen kannst, tut es mir leid! Mach es und gerate an Eltern, die Anzeige stellen! Viel Spass! Der Fall muss verhandelt werden, denn erst ab 16 ist es grundsätzlich erlaubt! Vorher eben nicht, sondern nur bedingt! Wenn du das Risiko und die öffentliche Bliosstellung eingehen willst, bitte! Selbst wenn du freikommst, wird jeder wissen und überzeugt sein, das du ein Pädo bist 🤷‍♂️. Mach, geh mit Gott, aber geh...

Wenn die Eltern dich akzeptieren ist alles gut. Sonst nicht!

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Moses1182  20.06.2023, 13:04
@NobbyNopps

Alter wer kenn hier denn nicht lesen?

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.

Ich habe es dir extra noch markiert. Vielleicht klappt es ja dann. ERSTMAL ist es legal und unter umständen wird es zur Straftat.

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NobbyNopps  20.06.2023, 13:07
@Moses1182

Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt

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Erst dort heißt es "grundsätzlich erlaubt"! Bedeutet! Vorher nicht! Vorher gibt's Bedingungen die im Zweifel gerichtlich geklärt werden und drei Jahre Knast bedeuten können!

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NobbyNopps  20.06.2023, 13:10
@Moses1182

Du ignorierst einfach, das vor 16 Bedingungen gelten, die ab 16 erst wegfallen 🤷‍♂️ wie gesagt, mach doch! Dein Ruf!

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Moses1182  20.06.2023, 13:16
@NobbyNopps

Alter was bist denn für einer? Es geht hier nicht im geringsten um mich oder wie ich dazu stehe. Der Kerl der meine Tochter anfassen würde hätte ganz andere Probleme. Es geht hier ums Gesetzt.

NOCHMAL langsam für dich. Ich ignoriere nichts. Es ist grundsätzlich LEGAL. Die Bedingungen machen es erst zur Straftat. Treffen diese Bedingungen nicht zu, ist es keine Straftat.

Ich hoffe das war jetzt auch für dich verständlich. Sollte das nicht der Fall sein, Rutsch mir den Buckel runter und vergnüge dich mit deinem Gott. Schönen Tag noch

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NobbyNopps  20.06.2023, 13:20
@Moses1182

Nein! Grundsätzlich ist ab 14 möglich unter Bedingungen, aber erst ab 16 grundsätzlich erlaubt! Eine 16 jährige darf mit mir schlafen, eine 15 jährige nicht! Das ist was du ausblendest! Als Vater solltest das wissen... Falls wir uns mal kennenlernen 😂😂😂

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RFahren  20.06.2023, 13:46
@NobbyNopps

Probleme bekommt ein ü-21 erst dann, wenn der Partner 14 oder 15 ist, die Eltern ihn anzeigen UND ein Gutachter feststellt, dass der Erwachsene die „fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung“ AUSGENUTZT hat.

Dazu müssten aber schon deutliche Entwicklungsverzögerungen vorliegen, also beispielsweise die Jugendliche nicht wissen, welche Konsequenzen Sex haben kann und warum sich das „was der Typ da unten macht“ so gut anfühlt…

Alleine das Alter ist NICHT ausschlaggebend!

Für Details siehe meine Antwort…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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NobbyNopps  20.06.2023, 13:52
@RFahren

Die Probleme hast du halt trotzdem, denn wenn es zum Verfahren kommt, hast du bereits den Schaden! In diesem Land neigen die Menschen zu Vorverurteilung... Aktuelles Beispiel Ist Rammstein! Was war mit Kachelmann? Möchte wirklich wer ab 22 seinen Ruf für ne 15 jährige wegwerfen, wenn's ab 16 kein Thema mehr ist? Das Risiko, das der Richter gegen einen entscheidet ist zu groß.

Wenn die Eltern zustimmen, meinetwegen, aber sonst, Finger weg unter 16. Bringt nur Ärger! Erst Recht wenn dies Mädel durchdreht und behauptet du hast sie angefasst gegen den Willen! Dann ist alles vorbei! Dann gehst direkt ab dafür!

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RFahren  20.06.2023, 16:20
@NobbyNopps

Wie gesagt: Erstmal braucht es einen Gutachter.

Wenn eine Frau hinterher behauptet, dass sie nicht einverstanden, dann gibt es in jedem Alter Ärger…. (siehe Ramstein😜)

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Das ist absolut legal und wenn beide das wollen, dann nur zu, habt Freude und Spaß im Leben.