Hallo. ich bin (11) Und vielleicht Schwanger ich hatte Geschlechtsverkehr mit meinem Freund (15) Und mir ist seid Tagen schlecht..Bitte helft mir..😐?

6 Antworten

Klar ist sie noch jung, aber was bringt es euch eine 11 jährige jetzt hier fertig machen zu wollen.
Bitte geh zum Frauenarzt oder warte bis so 3 wochen rum sind (vom gv aus) und hol dir einen test, oder lass ihn dir holen. (Gibt es beim marktkauf, rossmann etc.)
Am besten wäre natürlich das Gespräch mit deinen Eltern.

Such dir am besten einen Frauenarzt und mach dort einen Termin aus, da kannst du auch ohne deine Eltern hin dazu brauchst du nur deine Krankenkarte und dort brauchst du dich auch nicht schämen, die helfen dir bestimmt damit...mach das aufjedenfall bevor was ist!!! Brauchst auch keine Angst haben, ist nicht schlimm!
Und lass so was in deinem Alter, du brauchst noch keinen Freund!

CherrySkies  30.08.2016, 23:11

Was heißt Termin kannst da sofort vorbei gehen, die nehmen bei so was sofort dran!

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Ich muss mal ganz erlich sagen ohne dich dabei beleidigen zu wollen aber das eine 11jährige Sex hat finde ich wirklich schockierend......

Also zu deiner Frage. Du und dein Freund habt euch strafbar gemacht und dein Freund kann dafür auch belangt werden und dabei ist es egal ob du schwanger bist oder nicht ein 15jähriger darf nicht mit einer 11jährigen schlafen !

Wie soll dir auf GF jemand helfen ? Spreche mit deinen Eltern darüber und dann gehe bitte zu einem Arzt, er wird dir sagen ob du schwanger bist oder nicht.
Die Option Pille danach würde es auch noch geben, allerdings weiß ich nicht ob eine 11jährige die tatsächlich auch "einfach so" bekommen würde.

Also rede mit deinen Eltern und dann ab zum Arzt !

Normalerweise würde ich dir raten wollen dich über Verhütung zu informieren allerdings finde ich diesen Gedankengang bei einer 11jährigen sehr suspekt.....

Dudelsack92  30.08.2016, 23:23

strafbar gemacht ? denke ich eher weniger ! Der gv war ja mit Sicherheit nicht erzwungen und außerdem ist ihr freund nicjt mal volljährig.

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anaandmia  30.08.2016, 23:26

Da bist du aber sehr falsch informiert ......

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carn112004  31.08.2016, 06:50
@anaandmia

Auch wenn du recht hast, dass vorliegend de 15-jährige eine Strafe zu erwarten hätte, wenn es denn irgendwer der Sta zur Kenntnis bringt, ist der t-online Artikel stellenweise ziemlich falsch.

"Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten."

"Sex minderjähriger Gleichaltriger in Ordnung

Wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen
handelt - wenn zum Beispiel beide 14 Jahre alt sind oder wenn beide
zwischen 16 und 18 sind - und beide den sexuellen Kontakt wirklich
wollen, ist das rechtlich in Ordnung."

Das erweckt den Eindruck einvernehmlicher Sex zwischen unter 14-jährigen sei rechtlich in Ordnung; stimmt aber nicht, ist genauso Straftat, lediglich beide direkt Beteiligten sind strafunmündig, kriegen also keine Strafe dafür.

Aber jeder über 14-jährige der die beiden Turteltäubchen unterstützt (Kondome besorgen; Zimmer zur Verfügung stellen), anstiftet ("Bin ich nicht zu jung zum Sex?" "Nein, wenn ihr beide euch bereit fühlt, ist das in Ordnung, also macht es ruhig") oder seinen Schutzpflichten ihnen gegenüber nicht nachkommt ("Mama, ich übernachte heute bei X, ich habe auch ausreichend Kondome dabei" "Ok, viel Spass euch beiden"), könnte unter Umständen bestraft werden.

Da ein Fall, wo das Pille besorgen für eine 13-jährige als Beihilfe für die Eltern Ärger einbrachte:

http://www.merkur.de/bayern/13-jaehrige-hatte-sex-eltern-gericht-3351202.html

Zwar ging es um Sex mit 16-jährigen, aber rein rechtlich ist das Handeln der Eltern exakt irdentisch zu bewerten, wenn der eben auch erst 13 gewesen wäre.

"Sexuelle Handlungen Volljähriger an Kindern unter 14 gelten als
Missbrauch. Dabei drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren."

Nein t-online! Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 gelten als Missbrauch. Ob der andere Volljährig ist oder nicht ändert daran nichts.

Einzig ändert sich die Strafe; wenn zwei unter 14 miteinander, wird keiner der beiden bestraft.

Wenn einer über 18 bzw. spätestens über 25 gibt es das volle Erwachsenenstrafrecht, also 6 Monate bis 10 Jahre und wenn der Beischlaf vollzogen wurde, gibt es sogar mindestens 2 Jahre (§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Und wenn der andere zwischen 14 und 18 ist, dann ist das Strafmaß immer noch 6 Monate bis 10 Jahre, allerdings reduziert nach Jugendstrafrecht.

Und wenn einer am 14. Geburtstag von seiner 1 Tag jüngeren Freundin ein besonderes "Geschenk" bekommt, dann ist das formal immer noch strafbar, auch wenn sich Sta und Gericht wohl so dämlich vorkämen, dass es eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld geben könnte.

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anaandmia  31.08.2016, 08:45

Du hast natürlich recht mit dem was du sagst, aber ich persönlich hätte den Artikel jetzt nicht so auggefasst wie du, da davor ganz klar geklärt war das Sex unter 14 nicht erlaubt ist. Aber gut ich habe diesen Artikel nicht geschrieben und wollte Dudelsack92 nur verdeutlichen, dass sich der Junge in diesem Fall strafbar gemacht hat - und das wurde in dem Artikel auch völlig korrekt dargestellt :)

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anaandmia  31.08.2016, 08:49

Bei deiner zweiten Aussage "Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 gelten als Missbrauch. Ob der andere Volljährig ist oder nicht änderr daran nichts" gebe ich dir 100%ig recht ! Allerdings bringt es nichts wenn du das unter meine Antwort kommentierst ( " Nein t-online" ), denn ich denke mal t-online wird sich das kaum durchlesen aber du kannst t-online ja mal direkt kontaktieren und ihnen deine Sichtweise schildern :)

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11 Jahre alt und Sex haben.. da hast du selbst Schuld und dein 'Freund' hat sich strafbar gemacht.

carn112004  30.08.2016, 23:20

Das mit dem selbst schuld ist quatsch; der Freund hat sich ja gerade strafbar gemacht, weil man davon ausgeht, dass sie das noch nicht sinnvoll selbst entscheiden kann; sie ist ein Opfer.

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Du bist 11..... na gut hast dir Hierfür einen Account erstelle!

Pille Danach würde ich empfehlen!