Gilt eine Erektion in der Öffentlichkeit als sexuelle Belästigung?
5 Antworten
Nein. Warum sollte eine normale Körperfunktion, die sich der willentlichen Kontrolle entzieht, eine sexuelle Belästigung darstellen?
Wenn er in der Hose steht und ich denk du bist U14 ist das völlig normal. Die geht ja eh gleich wieder weg.
Eine random Erektion ist für Männer und erst Recht für Jungs etwas ganz Normales. Das passiert einfach. Sogar am FKK Strand. Wenn du deinen Lümmel in der Öffentlichkeit net aus der Hose holst und zur Schau stellst erregst du auch kein öffentliches Ärgernis. Sonst hätten fast alle Jungs, nur weil sie mal ne Beule in der Hose haben, ne Strafanzeige oder nen Ordnungswidrigkeitsbescheid am Hals xD
Nein, dass Vorhandensein einer Erektion erfüllt nicht den Straftatbestand der sexuellen Belästigung.
Für die sexuelle Belästigung ist zwingend Körperkontakt notwendig.
Beim ersten Absatz hast du Recht. Allerdings muss nicht zwingend Körperkontakt notwendig sein, damit es als sexuelle Belästigung ausgelegt werden kann.
Eine körperliche Berührung ist zwingend notwendig damit der Straftatbestand der sexuellen Belästigung verwirklicht ist. Siehe §184i Abs. 1 StGB
Nein.
AGG Paragraph 3 Absatz 4:
"(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Zu sexueller Belästigung gehören also nicht nur Berührungen, sondern auch anzügliche Blicke, Bemerkungen, Witze, sexuell herabwürdigende Gesten oder Präsentation pornografischer Darstellungen.
Wäre auch schlimm, wenn all das nicht als sexuelle Belästigung zählen würde.
Dies ist eine sexuelle Belästigung im sinne des AGG aber nicht im sinne des StGB.
Die Strafbarkeit von sexuellen Belästigungen wird aber nun mal durch das StGB geregelt.
Im StGB heißt es in §184 Abs. 1 ganz klar: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."
Von mir aus wird man erst nach Berührung bestraft. Das ändert aber nichts daran, dass es sich faktisch schon vorher um eine Belästigung handelt.
Wenn du damit (vor allem) nackt offensichtlich so rumläufst, dass es von jedem gesehen wird und Leute sich belästigt fühlen schon, klar. Ist dann vll nicht direkt sexuelle Belästigung aber Erregung öffentlichen Ärgernisses oder so ähnlich 100%.
Zumindest dass in der Frage gegebene erfüllt weder den Straftatbestand der sexuellen Belästigung noch die Erregung öffentliches Ärgernis.
Bin mir ziemlich sicher dass jmd der mit nem offensichtlichen Ständer nackt durch die Innenstadt läuft, Ärger mit dem Gesetzt bekommt. Man darf ja noch nicht mal öffentlich pinkeln
"Das" kann man so Pauschal nicht sagen. Lauf mal mit eine Erektion durch deine INnenstadt.
Mal sehen wie lange du derart, und nicht nur nackt ohne Erektion, durch die Innenstadt gehen kannst.
In aller Öffentlichkeit.
Natürlich erfüllt es einen Teil des Straftatbestandes.
Bin mir ziemlich sicher dass jmd der mit nem offensichtlichen Ständer nackt durch die Innenstadt läuft, Ärger mit dem Gesetzt bekommt.
Das möge ich auch nicht ausschließen, nur die zwei genannten Sachen sind nicht erfüllt.
Natürlich erfüllt es einen Teil des Straftatbestandes.
Aber keiner der beiden genannten ist komplett erfüllt.
Für die sexuelle Belästigung fehlt es an der körperlichen Berührung und für die Erregung öffentlichen Ärgernis fehlt es an der Vornahme sexueller Handlung.
Alleine schon deinen Dödel ohne Erregung zu zeigen, "kann" bereits geahndet werden und zumindest ein Bußgeld entstehen lassen.
Aber auf was genau willst du dann hinaus? Die Person hat gefragt ob eine Erektion in der Öffentlichkeit als sexuelle Belästigung gilt. In der Hose natürlich nicht, kann man ja meistens nichts für, alles andere ist gesetzlich mit Sicherheit schwierig.
Das weder der Straftatbestand der sexuellen Belästigung noch die Erregung öffentliches Ärgernis erfüllt ist
Natürlich ist es irgendwo eine Straftatbestandt, sonst würde Nacktheit per se auch nicht durch ein Bußgeld geahndet.
Mir fällt nur gerade nicht ein unter welchem Paragraph das fällt.
Sonst, dürfte jeder nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen.
Polizisten, werden natürlich gleich Aufmerksam, und bitten denjenigen dann das Beste Stück, zu verstecken.
Im Auto allerdings, darf man fast vollkommen nackt fahren, bis suf festes Schuhwerk.
Der Weg zum oder vom Auto weg, ist wieder problematisch.
Es ist auch bei Ü14 normal.