FKK im eigenen Garten?

12 Antworten

Hallo wie ist es mit FKK im eigenen Garten, darf man das?

Natürlich, nirgends steht, daß dir das verboten wird.

Macht ihr das?

Natürlich, ich muß mich nicht in lästigen Kleidungen eindrängen, wenn es ohne auch gut klappt. Außerdem ist es deutlich luftiger und freier anhand der Bedeutung von FKK: Freikörperkultur!

Versteckt ihr euch ?

Natürlich nicht, sonst würde das keinen Sinn ergeben. Da kann ich mich lieber in die lästige Kleidung eindrängen.

Gab es Probleme?

Noch nie. Wer sich benehmen kann, wird auch nie Probleme kriegen.

Bitte mit Alter antworten

Auf jeden Fall noch lange nicht alt genug, um von Guinneß-Buch der Rekorde als ältester Mensch der Welt anerkennt zu werden.

  • ja, darf man
  • ja, machen wir
  • nein, tun wir nicht
  • nein, bisher nicht
  • ich bin männlich und 24
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich bin schon mein ganzes leben nackt

Garten haben wir nicht aber eine große Terrasse, klar machen wir da auch fkk, ist doch etwas ganz natürliches. Und wenn uns jemand sieht..... na und, soll er oder sie halt woanders hinschauen, hat sich bis jetzt noch niemand beschwert

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Garten von außen nicht einsehbar ist, kannst du das machen.

HermanCherusker  14.04.2024, 22:14

Nein, man kann sich auch nackt im eigenen Garten aufhalten, wenn dieser von außen einsehbar ist. Bspw könnte der Garten ja auch rundum blickdicht mit Hecken umwachsen sein und dennoch könnte man in den Garten von einem höheren Haus her schauen.

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HermanCherusker  11.05.2024, 22:10
@Lofton

Ich denke mal auch zitieren will gelernt sein:

"Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 118 Belästigung der Allgemeinheit. (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html#:~:text=Gesetz%20%C3%BCber%20Ordnungswidrigkeiten%20(OWiG),die%20%C3%B6ffentliche%20Ordnung%20zu%20beeintr%C3%A4chtigen.

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Der eigene Garten stellt nun mal keinen öffentlichen Raum dar, insofern ist dort OWiG § 118 nicht anwendbar.

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HermanCherusker  13.05.2024, 00:22
@Lofton

Auf der gelinkten Internetseite findet man keine Präzedenzfälle wonach Nacktsonnen von Gerichten (nach Owig § 118 (oder sonst wie)) geahndet wurde.

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HermanCherusker  13.05.2024, 12:01
@Lofton

Allerdings ging bei diesem Verfahren der Beklagte in die 2. Instanz. Nach Anraten des Richters hat dann der Kläger die Klage zurück gezogen. Der Beklagte dürfe sich weiterhin unbekleidet nach dem Besuch der Sauna im eigenen Garten aufhalten. - Der Beklagte hatte dann allerdings für sich selbst entschieden dort auszuziehen und das Haus zu verkaufen.

(Nach allem kannst du googeln; leider finde ich keine Seite wo das Aktenzeichen zur 2. Instanz genannt wird.)

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Lofton  13.05.2024, 12:20
@HermanCherusker

Ich wollte insgesamt nur verdeutlichen, dass auch es eben doch nicht so einfach ist, auf eigenem Grund und Boden nackt sein zu können und dürfen, wenn's dem (bösen) Nachbarn nicht gefällt...

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In Deinem eigenen Garten kannst Du herumlaufen wie Du willst! Und wenn Dir danach ist, selbstverständlich auch nackt! Haben meine Ex - Frau und ich früher auch öfter gemacht und es hat nie jemand Anstoß daran genommen! - Wenn es jemanden stört, muss er ja auch nicht unbedingt hinsehen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung