Eine 16 jährige droht mich nach Sex Chat anzuzeigen kann Sie das?

Pferdemaedch234  20.02.2024, 14:37

Wie alt bist du?

Don1976 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:38

Leider schon 47

16 Antworten

Einfach ignorieren und gut. Mit 16 kann sie sich auf so gut wie nichts berufen, erst recht nicht bei einvernehmlichem Sexchat. Ich empfehle Dir aber, falls möglich zur Sicherheit selbst Screenshots vom Chat zu machen, falls sie auf die idee kommt, die Dinge bruchstückhaft darzustellen und es somit aus dem Zusammenhang zu reißen und es als etwas anderes darzustellen.

Don1976 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:40

Sie droht damit mit dem Chatverlauf zur Polizei zu gehen

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11marion11  20.02.2024, 14:42
@Don1976

Und dann? Um was genau zu machen? Mit 16 ist sie kein Kind mehr. Und solang der Chat einvernehmlich war und keine Erpressung oder Bedrohung etc. beinhaltet, kann sie sich damit auch gleich den Hintern abwischen.

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Cataleya08  22.02.2024, 09:04
@11marion11

Doch mit 16 ist mein ein Kind und Deutschland hat Strafen für Pedos.

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11marion11  22.02.2024, 09:48
@Cataleya08

Falsch. Per Gesetz ist man "Kind", wenn man das 14- Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat. Zudem wird nochmals unterschieden, ob man das 16. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat. Mit 16 hat man schon sehr viele Freiheiten.

Siehe hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Übrigens: In Deutschland gibt es keine Strafen für "Pedos". Pädophilie ist erstmal nur eine sexuelle Ausrichtung und keineswegs strafbar. Strafbar sind im Link genannte Straftaten.

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darksparkcg  04.04.2024, 11:40
@11marion11

Pädophilie ist keine "sexuelle Ausrichtung", sondern eine Störung.

Und was hat das mit den "Freiheiten" jetzt damit zu tun, ob es sich um ein Kind handelt oder nicht?

Sie kann ihn anzeigen, Ende. Auch super problematisch, kein Problem bei 16 + 47 zu sehen. :))

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11marion11  04.04.2024, 11:44
@darksparkcg

Deine moralische Einstellung zu dem Thema spielt für eine Anzeige null eine Rolle. Das Gesetz ist hierbei klar und steht hinter dem TE.

Und was Pädophilie anbelangt: "Störung" ist einfach nur eine Wertung. Ich hingegen werte nicht, sondern bezeichne es als aus rechtlicher Sicht unausführbare sexuelle Vorliebe. Das betrifft aber ohnehin niemand, wenn der jüngere Part bereits 16 ist.

Und was schließlich die Anzeige betrifft: Klar kann sie ihn anzeigen. Wird nur nichts bringen, wenn er ihr nicht gerade Geld für Sex angeboten oder sie sexuell erpresst hat. Dass ein 47-järhgier einvernehmlich einen Sexchat mit einer 16-jährigen geführt hat, ist nunmal in Deutschland nicht illegal.

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Libertinaerer  21.02.2024, 17:27

Grundsätzlich richtig, aber:

Ich empfehle Dir aber, falls möglich zur Sicherheit selbst Screenshots vom Chat zu machen

... auf keinen Fall aber von sexuellen Inhalten.

DAS wäre ohne Erlaubnis der Jugendlichen illegale Jugendpornografie.

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11marion11  22.02.2024, 09:55
@Libertinaerer

Wenn irgendeine kleine Blubberbacke drohen würde, mich anzuzeigen, würde ich zur Beweissicherung alles unternehmen, um die Dinge sichigzustellen. Das wiegt dann nämlich schwerer, als das unerlaubte Anspeichern von schriftlichen Dialogen. Er soll ja damit nicht hausieren gehen, sondern es für eigene Verwahrung sicherstellen.

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Libertinaerer  22.02.2024, 13:03
@11marion11

Tja nun, das Gesetz ist da halt sehr streng und die Folgen sehr hart und zwingend - wird aber gerade gelockert. Dennoch.

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teenboylover  13.04.2024, 13:23
@Libertinaerer

Könntest du bitte schreiben, wie und was gerade gelockert wird?

Es gibt ja nun mal in Deutschland das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auch für Jugendliche.

Diesbezüglich gibt es auch ein Gesetz, das legale Jugendpornografie regelt.

Paragraf 184 c Absatz 4

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Libertinaerer  13.04.2024, 13:34
@teenboylover
Könntest du bitte schreiben, wie und was gerade gelockert wird?

Das wird man dann sehen.

Konkret ist das Problem, dass es a) beim strafbaren Besitz und der Weitergabe nicht um das Motiv geht, d.h., auch bei ehrenwerten Motiven (z.B. Lehrerin leitet Aufnahmen einer Schülerin an die Eltern weiter weiter) ist das strafbar, und b) hatte die Erhöhung der Mindeststrafe unerwünschte Nebeneffekte. Es wird also vermutlich dort wieder korrigiert.

Paragraf 184 c Absatz 4

Am legalen Teil wurde nichts verschärft, und da wird entsprechend auch nichts korrigiert.

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11marion11  13.04.2024, 21:54
@Libertinaerer
Konkret ist das Problem, dass es a) beim strafbaren Besitz und der Weitergabe nicht um das Motiv geht, d.h., auch bei ehrenwerten Motiven (z.B. Lehrerin leitet Aufnahmen einer Schülerin an die Eltern weiter weiter) ist das strafbar

Es geht darum, es für das Gericht aufzubewahren, um sich wehren zu können, falls sie bei einer Klage Mist erfinden sollte.

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Libertinaerer  14.04.2024, 11:12
@11marion11

Das ist schon klar.

Das Problem ist nur, dass man vorsichtig sein muss bei explizit pornografischem Material. Denn dessen Besitz ist ggf. strafbar - vollkommen egal, warum man das gesichert hat.

Also DAS dann ggf. besser weglassen.

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11marion11  05.05.2024, 11:44
@Libertinaerer

In dem Fall wird aber die Schwere des Vergehens gegeneinander aufgewogen. Falls sie z.B. Falschaussagen tätigt und behauptet, er hätte sie sexuell erpresst oder ihr gedroht etc., wiegt das schwerer, als die Beweissicherung ohne die vorherige Erlaubnis der Täterin. Was auch logisch sein dürfte, denn diese Erlaubnis würde natürlich nie gegeben werden, und das Opfer könnte sich nicht gegen die Täterin wehren. Und natürich muss dann vor allem der sexuelle Teil aufbewahrt werden, denn genau darum ginge es ja dann.

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Libertinaerer  05.05.2024, 12:47
@11marion11
denn genau darum ginge es ja dann.

Nein. Der einzig relevante Teil ist hier insbes. die 'Drohung/Nötigung selbst ("Wenn du nicht ..., dann ...!") und der Vorlauf, dass alles einvernehmlich war.

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11marion11  05.05.2024, 12:52
@Libertinaerer

Nein, das würde bruchstückhaft keinen Sinn ergeben. Es entstünde vielmehr der Eindruck, dass unliebsame und für ihn selbst belastende Passagen absichtlich weggelassen wurden und somit seine Glaubwürdigkeit schmälern. Wenn Beweissicherung, dann vollständig. Wenn er keinen illegalen Mist mit ihr gebaut hat, hat er dann auch nichts zu befürchten.

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Libertinaerer  05.05.2024, 15:39
@11marion11
Es entstünde vielmehr der Eindruck, dass (...) Passagen absichtlich weggelassen wurden

Genau. Weil man es nicht speichern darf.

"Wichtig" ist das andere.

Selbst ist man ohnehin nicht "beweispflichtig".

Beweisen muss der Staatsanwalt.

Das hier dient nur der Beruhigung einiger Nerven.

Alternativ könnte man Globuli schlucken.

PS: Und ja, ich weiß, dass Globuli keine Wirkung haben. Genau deswegen das Beispiel.

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Das hängt von vielen Faktoren ab. Zuerst einmal: War es auf einer Seite dafür, die am Anfang eine Altersabfrage hat. Wenn ja ist alles gut, es sei denn sie hat eindeutig gesagt, dass sie U18 ist. Wenn sie das gesagt hat und du nur geschrieben hast sollte es auch kaum Folgen haben. Wenn du jedoch Nudes geschickt hast nachdem sie sich als U18 identifiziert hat oder du auf einer Seite die nicht dafür bestimmt ist Nudes zu schicken welche geschickt hast könntest du Probleme kriegen.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, das kann sie, wenn sie davon ausgeht, dass eine Straftat vorliegt.

Die Polizei ist dazu verpflichtet Anzeigen aufzunehmen, über die Rechtslage entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Don,

Da du schon 47 bist, kann sie dich selbstverständlich nach einem Sex Chat anzeigen. Jedoch nur, wenn sie ihr Alter vor dem Chat auch klar gemacht hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Don1976 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:50

Sie hat gesagt sie sei 16 hat aber im Profil 18 angegeben das ist doch widersprüchlich

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Libertinaerer  21.02.2024, 17:20

Wenn beide das möchten, dürfen 47- und 16-Jährige miteinander Sex haben.

In Realität, wie auch im Chat oder via Telefon oder wie auch immer.

In allen deutschsprachigen Staaten.

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also wenn du 46 wärst dann wäre das ja noch ok aber 47 ist schon kritisch