Darf eine 14-jährige mit einem 34 jährigen eine Beziehung/Sex haben?

31 Antworten

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Moralisch ist das definitiv tabu.

Kein normaler 34-Jähriger will etwas von einer 14-Jährigen. Rechtlich sind Beziehungen aber überhaupt nicht geregelt und Sex auch nicht  grundsätzlich verboten. Der 34-Jährige darf nur kein Entgelt zahlen, eine Zwangslage ausnutzen oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausnutzen.

Ob eine sexuelle Beziehung also verboten wäre oder nicht hängt vom Einzelfall ab.

Quelle: §§ 180 II, 182 I, II, III StGB

alia1997  10.07.2012, 19:42

Doch das ist sehr wohl verboten

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Reiswaffel87  22.04.2013, 08:27
@alia1997

Wenn ich mir schon die Mühe mache Quellen anzugeben erwarte ich auch, dass man diese liest bevor man sein Unwissen zur Schau stellt.

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**Lehrer trotz Sex mit 14-jähriger Schülerin freigesprochen ** ja, ein 32 Jähriger darf sex mit eine 14 jährige haben OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11

Das OLG Koblenz sprach einen Hauptschullehrer frei, der mehrfach Sex mit einer 14-Jährigen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung verurte

Click here to find out more! Urteil des OLG Koblenz Lehrer trotz Sex mit 14-jähriger Schülerin freigesprochen 12.01.2012 | 18:06 Uhr Lehrer trotz Sex mit 14-jähriger Schülerin freigesprochen Das Oberlandesgericht in Koblenz,. Foto: dapd

Mainz/Koblenz. Das OLG Koblenz sprach einen Hauptschullehrer frei, der mehrfach Sex mit einer 14-Jährigen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Freispruch eines Hauptschullehrers aus dem Kreis Neuwied, der mehrfach Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, stößt in Rheinland-Pfalz auf Unverständnis. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den 32-Jährigen in der Revision vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen frei. Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, das Landgericht den Spruch bestätigt.

Verhältnis nicht strafbar

Begründung für die Aufhebung der Urteile: Grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar. Gesetzliche Ausnahmen sind dann vorgesehen, wenn bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse zwischen beiden bestehen. Laut Strafgesetzbuch liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen erst vor, wenn eine Minderjährige dem Täter „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“. Das OLG argumentiert, die Schülerin sei dem Lehrer nicht „anvertraut“ im Sinne des Gesetzes. Er habe sie nur vertretungsweise unterrichtet. Zum Begriff „Obhutsverhältnis“ verwies der Sprecher des OLG Koblenz laut „Spiegel online“ auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Yvonne Globert, Sprecherin des Mainzer Bildungsministeriums, zeigte sich überrascht vom Urteil und kritisierte es im Gespräch mit der „Rhein Zeitung“: „Die OLG-Entscheidung wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht.“ Das Ministerium will sich jetzt mit den Vertretern anderer Bundesländern beraten, um das Schulrecht möglicherweise zu ändern. Dadurch soll der Schutz von Schülern verbessert werden.

Als „eine Katastrophe“ bezeichnete der Leiter der betroffenen Schule den Beschluss im Blatt: „So kann Schule nicht funktionieren.“ An einer vergleichsweise kleinen Schule mit rund 500 Mädchen und Jungen sei es unerlässlich, dass sich das gesamte Kollegium für die Obhut eines jeden einzelnen Kindes verantwortlich fühle – nicht nur die Klassen- und Fachlehrer.

„Total niedergeschlagen“ nahmen die Eltern des Mädchens den Richterspruch auf. Betroffen macht sie, dass gegen die Entscheidung des OLG nun keine Rechtsmittel mehr möglich sind. „Es ist doch ein Offenbarungseid, wenn zu einem Vertretungslehrer kein Obhutsverhältnis besteht“, meinte der Vater.

22-mal war es zu sexuellen Handlungen zwischen der 14-Jährigen und dem Klassenlehrer ihrer Parallelklasse gekommen. Erst nach langem Leugnen hatte der Lehrer für katholische Religion, Mathematik und Englisch die Taten eingeräumt. Ratschläge erteilt

Während einer von der Schule organisierten Bustour nach Hamburg war er mit der Schülerin erstmals ins Gespräch gekommen. „Wir haben uns belanglos unterhalten, er hat Witze gemacht“, berichtete die Jugendliche beim ersten Prozess im Zeugenstand. Ein „cooler“ Lehrer sei er gewesen. Die normalen Probleme des Erwachsenwerdens plagten den Teenager zu dieser Zeit – der Mann hörte zu und erteilte dem Mädchen Ratschläge. In den Weihnachtsferien 2006/ 2007 nahmen beide in einem Online-Chat näheren Kontakt auf. Und gestanden sich ihre Zuneigung.

Selber schuld, da ist der Freispruch Begründet.

Erstens sollte sich der Kerl mal an den Kopf packen, das ist krank, eine "Beziehung" oder gar Sex mit einer 14-Jährigen zu haben! Ist ja leicht pädophil.

Und zweitens ist es nicht zwingend verboten, aber moralisch absolut nicht vertretbar. Insofern du nicht gezwungen wirst und eindeutig bereit für Sex bist, ist das glaube ich rechtlich noch in Ordnung, obwohl sich das mit dieser ganzen Regelung mit 14, 16, und 18 sowie 18+ Jahren beißt. 
Aber wie gesagt, das ist absolut krank.

willst du Sex mit deinem Vater?? Wiederlich, wenn der 34 jährige überhaupt darüber nachdenkt mit einem "Kind" Sex zu haben!!

Such dir einen Jungen in deinem Alter und sammelt gemeinsam erfahrungen!!

Achso: Ja, das ist absolut gesetzliche verboten!!!

Beziehung Ja. Sex Nein.

Da gibt es so einen Rechner im Internet, weil ich auch das Problem hatte.

Finde leider die Seite nicht mehr. Ich bin 14 und mein Freund 21, werde aber morgen 15.

Bei uns stand da: Ja, wenn beide wollen und die 14 J. nicht gezwungen wird, bzw eine 3. Person das bestimmt.

Aber bei uns beiden ist das schon das aller höchste, bei euch würde Sex 100 % verboten sein, ob sie will oder nicht. Ab 16 sieht das schon anders aus.

Aber warum such ''Er'' sich auch so eine jüngere aus...

Ich könnt mir nie vorstellen mit jemanden zusammen zu sein... der eigentlich mein Vater sein könnte...

Na ja ich hoffe ich habe trotzdem geholfen

 

Reiswaffel87  26.04.2011, 14:54

Soso, ein Rechner im Internet hat dir das verraten. Na dann muss es ja stimmen... Also ich verlasse mich da eher auf die geltenden Gesetze und die sagen was anderes. Quellen nachzulesen in meinem Beitrag.

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enibas96  28.04.2011, 14:44
@Reiswaffel87

Dieser ''Rechner'' stammt von Gesetzbuch. Das ist eine Seite für Jugendliche, wo die ganzen Gesetze da drin stehen. Über Aufenthalszeit, Sex usw.

 

Ja was sagt denn ''dein '' Gesetzbuch?

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Reiswaffel87  28.04.2011, 19:19
@enibas96

"Mein" Gesetzbuch ist das deutsche Strafgesetzbuch. Dort kannst du dir ja mal dir Paragraphen 176, 180, 182 durchlesen...

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enibas96  28.04.2011, 19:30
@Reiswaffel87

Ja und was ist jetzt an meiner Aussage falsch? Sex ist verboten bei den beiden. Wo ist der fehler? Wo hab ich jetzt unrecht?

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