Darf der Frauenarzt meiner Mutter sagen,dass mein Jungfernhäutchen nicht da ist?

6 Antworten

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also erstens warum will deine mutter wissen ob du noch jungfrau bist ?! was geht die das an du bst 14 und darfst sex haben ^^ zweitens gibt es durchaus mädchen, die noch nie ein jungfernhäutchen hatten und es auch nie haben werden, google das doch mal, und drittens gibt es da noch die ärztliche schweigepflicht, allerdings weiß ich nicht wie das da aussieht. :) aber mach dir nicht solche sorgen, wieso sollte deine mutter wissen wollen ob du noch jungfrau bist ?

ToastieMina 
Fragesteller
 10.10.2010, 14:23

Danke,deine Antwort hat mir sehr geholfen. Naja meine Mutter ist sehr streng und möchte eigentlich am liebsten dass ich bis ich 16 bin warte mit einem Freund und allem.Dabei finde ich das total normal aber sie lässt da überhaupt nicht mit sich reden.Und sie hat selbst gesagt,dass sie das überprüfen lassen will! Sie wollte mir sogar die Pille verschreiben lassen,dabei will ich das gar nicht wegen den Hormonen und so & ich will ja sowieso noch keinen Sex haben... ):

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Malou1995yeah  10.10.2010, 14:27
@ToastieMina

ach mensch du arme, mach deiner mutter klar, dass das dein leben ist und nicht ihres und das sie das garnichts angeht, hallo ?! das ist dein körper, auch wenn ihr euch dann streitet aber das ist es auf jeden fall wert !! mach ihr das kalr, das geht sie garichts an und die pille nehmen, kann sie dir nicht aufzwingen =)

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SinnOcenc3  06.12.2018, 16:46

1: Seit wann, ist es gesetzlich erlaubt, mit 14 Geschlechtsverkehr zu haben?

2: Deine Mutter darf alles, solange Du nicht volljährig bist. Deine Mutter ist die Erziehungsberechtige. Insofern kannst Du noch nicht einmal den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, weil Du nicht volljährig bist. Tja... Das nächste mal nicht zu tief popeln. 😉😂

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Staugsauber  06.11.2020, 19:41
@SinnOcenc3

Schwachsinn..

Man darf ab 14 Jahren gesetzlich Sex haben

Natürlich hat der Arzt Schweigepflicht! Es spielt keine Rolle ob sie volljährig ist oder nicht!

Nächstes mal besser informieren

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An sich hast du hier ja ganz gute Antworten, aber noch eine Anmerkung zur Schweigepflicht: das ist etwas komplizierter... grundsätzlich gilt: gesetzlich hat der Arzt an sich erstmal Schweigepflicht. Allerdings haben die Eltern minderjähriger Kinder auch grundsätzlich erstmal ein Auskunftsrecht (nicht nur beim Arzt, zum Beispiel auch in der Schule oder ähnliches), da sie eben deine gesetzlichen Vertreter sind. Dieses Recht gilt so uneingeschränkt aber nur bis einschließlich deinem 13. Lebensjahr (also bis 1 Tag vor dem 14. Geburtstag) - bis dahin MUSS der Arzt deinen Eltern also über ALLES, was mit dir zu tun hat, Auskunft geben (zumidnest wenn deine Eltern danach fragen). Ab dem 14. Lebensjahr (beginnend mit dem 14. Geburtstag) ist das Auskunftsrecht der Eltern in einigen Bereichen eingeschränkt. Das sieht speziell im medizinischen Bereich wie folgt aus: die Eltern haben beim Arzt nur dann ein Auskunftsrecht, wenn durch den vorliegenden Befund (die Diagnose/Krankheit) entweder Lebensgefahr für dich besteht, wenn dieser Befund gesetzlich meldepflichtig ist (z.B. HIV/Aids, Hepatitis, etc) und/oder wenn dieser Befund eine Behandlung notwendig macht, die der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern bedarf. Alle 3 Punkte sind im falle des Jungernfernhäutchen NICHT der Fall und daher hat deine Mutter in dem vorliegenden Fall KEINERLEI Auskunftsrecht! Zudem hast du ab 14 Jahren bei jedem Arzt das Recht, zu verlangen, dass deine Mutter NICHT mit ins Sprechzimmer darf und der Arzt dich erst mal ohne ihre Anwesenheit untersucht. Und du darfst dem Arzt dann auch sagen, dass er deiner Mutter nicht sagen darf/soll, was bei der Untersuchung raus gekommen ist. Über diese Ansage deinerseits darf er sich NUR DANN hinwegsetzen, wenn nachweislich einer der 3 oben genannten Punkte zutrifft! Kanne r nicht nachweisen, dass ein solcher Grund vorliegt und gibt deiner Mutter dennoch Auskunft, macht der Arzt sich strafbar und du kannst in anzeigen. Problem: du musst es wirklich deutlich sagen, dass du das nicht willst! Viele Ärzte gehen heute einfach von deiner Zustimmung aus, wenn du nichts sagst oder nehmen die Anwesenheit der Mutter als selbstverständlich hin, weil ja so viel Eltern immer mitkommen... Wenn du also etwas nicht willst: mach eine klare und deutliche Ansage! Trau dich, du hast das Recht dazu! Dein Jungfernhäutchen geht außer dich (und eventuell den Arzt) niemanden etwas an!!!

BatyaTikvah  30.11.2010, 15:18

Hier nochmal offizielel Text (hab ihn eben extra rausgesucht): "Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird. Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff). Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück. In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. ...

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BatyaTikvah  30.11.2010, 15:21
@BatyaTikvah

… Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384) [2]. Wie grundlegend die Frage der Einwilligungsfähigkeit ist, macht ein (juristischer) Aufsatz aus dem Jahr 1999 deutlich (Rothärmel et al. 1999), der die Benachteiligung Minderjähriger durch das Informed-Consent-Konzept und die daraus resultierende Mißachtung ihres Persönlichkeitsschutzes problematisiert. Im Sozialgesetzbuch können Minderjährige rechtserhebliche Erklärungen abgeben, soweit sie über die notwendige Einsichts- und Urteilfähigkeit verfügen (siehe oben), spätestens jedoch, wenn sie das 14. Lebensjahr (also ab dem 14. Geburstag) vollendet haben (§§ 36 Abs. 1 i.V.m. 33a SGB 1; Gerlach 2004 b, S. 328)."

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also einmal an alle ihr habt alle recht mein frauenartz hat mich darüber aufgeklärt das er den Eltern nichts sagen darf. Aber an alle, der Artz selber kann erkennen ob das Jungfernhäutchen durch einen Tampon beim Reiten oder beim Sex gerissen ist sogar wenn man niemals eines hatte kann er das erkennen. Bei allen diesen Dingen gibt es Anzeichen zb. wie es gerissen ist .

Liebe ToastieMina !

Nein dein Frauenarzt darf es nicht sagen ! Denn er steht unter Schweigepflicht !

Aber Jungfernhäutchen reissen schon nach einem Tampon oder ähnliches ;)

Der Arzt sagt deiner mutter auch nicht was du selber nicht willst !

also mache dir keine sorgen !

es passiert nichts was du selber nicht willst !

viel glück und alles gute

liebe grüße bealexandra :)

Nein, ein Arzt steht unter Schweigepflicht, er darf es nicht sagen