Tachogenauigkteit?

2 Antworten

Wird knapp.

So oder so, was anderes als abwarten, was die daraus machen und was dann für eine Geschwindigkeit auf dem Bescheid steht, kannst du eh nicht tun.

Irgendwas wird ja so dringend gewesen sein, dass du dir überlegt hast dass es dir notfalls eine Probezeitverlängerung wert ist, schneller anzukommen...


Lllllll11 
Fragesteller
 14.05.2024, 08:44

Hah mit GPS app gemessen, bei meinem 3er waren es bei 50 und 60kmh immer 5kmh weniger

0

Gesetzlich erlaubt sind maximal 7% Abweichung. Wird eng.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Suzuki GSX-R 750 K1)

RedPanther  13.05.2024, 16:30

Huch? Die Autozeitung sagt 10% + 4 km/h...

1
KevinHP  13.05.2024, 21:09
@RedPanther

Beides korrekt, nur eins davon nicht sonderlich aktuell. 😅

Laut einer EU-Richtlinie darf die Abweichung höchstens 10 Prozent plus 4 km/h entsprechen, bei Wagen, die vor 1991 zugelassen wurden, sind es 7 Prozent. 

Quelle: ADAC

0
KevinHP  13.05.2024, 21:47
@KevinHP

Geregelt übrigens in § 57 Absatz 2 StVZO i.V.m. Anhang StVZO i.V.m. der EU-Richtlinie 75/443/EWG

Artikel 2:

Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht wegen des Rückwärtsgangs oder des Geschwindigkeitsmessgeräts verweigern, wenn diese den Vorschriften der Anhänge I und II entsprechen.

Anhang II, Nr. 4.4:

Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V und der tatsächlichen Geschwindigkeit V folgende Beziehung bestehen:
O ≤ V₁ — V₂ ≤ V₂/10 + 4 km/h.

Lediglich zu der Baujahrgrenze (1991) habe ich nicht direkt etwas finden können. 🤷

1
Lllllll11 
Fragesteller
 14.05.2024, 08:45

Hah mit GPS app gemessen, bei meinem 3er waren es bei 50 und 60kmh immer 5kmh weniger

0