Kann ich Leute anzeigen, wenn sie eine Dashcam im Auto haben?


12.05.2024, 15:31

Bzw. gibt es ja auch Teslas mit Parküberwachung die einfach aufzeichnen, obwohl man nur vorbei läuft.

10 Antworten

nein kannst du nicht, du bist im öffentlichen raum und sie nehmen dich zwar passiv mit auf, es geht ihnen aber nicht um dich persönlich, daher sind dashcamaufnahmen legal. in videos auf youtube wird dann auch wegen deinem datenschutz oft viel wie dein gesicht, deine stimme oder dein kennzeichen unkenntlich gemacht.


Sakul777 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:32

https://www.youtube.com/shorts/rKbEmGptlkc
Hier, es ist eben nicht erlaubt, nur wenn sie erst beim Unfall aufnehmen oder nur die Letzen 30 sekunden

0
Dibo123y  12.05.2024, 15:36
@Sakul777

sie laufen immer mit und man drückt auf einen knopf, erst dann wird rückwirkend auch gespeichert was aufgenommen worden ist. drückt man den knopf nicht verschwindet die aufnahme automatisch.

1
Sakul777 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:37
@Dibo123y

Die anderen aufnahmen werden erst überschrieben wenn die speicherkarte voll ist oder man diese formatiert, bei 256 gb kann man da schon viel material ansammeln!

0
DerBayer80  12.05.2024, 15:39
@Sakul777

Nein werden sie nicht. Meine überschreibt alle 10 Minuten die Daten

0
Sakul777 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:40
@DerBayer80

Ok das ist nice, welche Dashcam hast du bzw welche marke, danke für die antwort.

0
Scorpion96  12.05.2024, 15:44
@Sakul777

Ich habe bisher noch keinen Polizisten getroffen, der sich nicht über die Dashcams in meinem Auto gefreut hat. Die laufen auch durchgehend. Solange das Filmmaterial nicht veröffentlicht wird (wenn, dann nur verpixelt), ist das kein Problem.

Die Polizei nimmt die Aufnahme auch gerne noch als Beweismaterial am Unfallort entgegen bzw. guckt es sich direkt an, wenn man das auf Kamera hat. Egal ob man beteiligt war, oder nicht.

0

Anzeigen kann man Leute immer aber es wäre komplett ungerechtfertigt weil Dashcams zugelassen sind, so lange aufgezeichnete Material nur dauerhaft gespeichert wird, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist.


Sakul777 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:33

Wie erklärst du dir die ganzen Dashcam Kanäle, da sieht man manche Lappalien die aufgenommen und gespeichert wurden.

0
DerBayer80  12.05.2024, 15:34
@Sakul777

Weil dann die Speicherung entweder Manuell oder per Sensor ausgelöst wurde

0

Dashcams nehmen NICHT dauerhaft auf. Zumindest nicht die in Deutschland zugelassenen. Im Park-Modus werden sie durch Erschütterungen aktiviert und nehmen nur dann auf.

Außerdem werden die Aufnahmen immer wieder überspiellt. Es findet eben keine permanente Speicherung statt. Sondern nur, im Falle eines Unfalls oder wenn der Fahrer aktiv eine Sequenz speichert.

Dazu gibt es mittlerweile auch genug Gerichtsurteile dazu.

Bei Tesla sieht die Sache anders aus, da die Videos auf den Servern von Tesla gespeichert werden, sofern der Fahrer den Modus nicht deaktiviert hat. Aber das kannst du von außen nicht sehen.

Die Polizei wird sich dafür nicht interessieren.

Ja kannst Du.

Ob dabei was raus kommt sei dahin gestellt.

Rechtlich ist das Thema hochkomplex so das auch unterschiedliche Gerichte gänzlich andere Urteile fällen.

Grundsätzlich hat aber das BGH verkündet, grundsätzlich kann man diese Aufnahmen nicht von der Beweiserhebung ausschließen, nur weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Hier ist der Ausgleich der beiden gleichwertigen Rechte zu beachten.

Nein kannst du nicht


Sakul777 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:35
Dashcams im StraßenverkehrFRAGEN UND ANTWORTEN ZUR DS-GVO

 

Bildrechte: Adobe Stock, photobyphotoboy

  1. Worum geht es?
  2. Ist die Verwendung von Dashcams zulässig?
  3. Aber der Bundesgerichtshof hat doch Dashcams erlaubt, oder?
  4. Was bedeuten „anlasslos“ und „anlassbezogen“?
  5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?
  6. Wie kann ich den Informationspflichten nachkommen?
  7. Dürfen Dashcam-Aufzeichnungen veröffentlicht werden?
  8. Was unternimmt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zum Schutz unbeteiligter Verkehrsteilnehmer?
  9. Welche Dashcam-Modelle können rechtmäßig eingesetzt werden?
  10. Was kostet ein Verstoß als Privatperson?
  11. Was kostet ein Verstoß als Unternehmen?
  12. Was kostet ein Verstoß bei der Veröffentlichung von Aufzeichnungen?

1. Worum geht es?

Mit im Fahrzeug angebrachten Dashcams wird das Geschehen im Straßenverkehr aufgezeichnet. Dabei werden auch personenbezogene Daten fremder Personen erfasst, insbesondere Bilder von Fußgängern, Radfahrern sowie von Kennzeichen anderer Fahrzeuge. Meist dienen die Aufzeichnungen dazu, nach einem Unfall dessen Hergang nachzuvollziehen und etwaige Haftungsfragen zu klären.

Millionen Menschen bewegen sich täglich allein in Deutschland im Straßenverkehr. Sie haben das Recht, nicht ohne Grund zum Objekt einer (Video-)Überwachung gemacht zu werden. Wer die Bewegungen in öffentlich zugänglichen Bereichen ohne rechtlichen Grund aufzeichnet, stellt seine eigenen Interessen über die der anderen Personen. So werden in großem Umfang Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Verkehrsteilnehmer missachtet.

Wichtig: Diese FAQ führt zu Vorgehensweisen der Behörde der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen aus. Insbesondere die Ausführungen zum Verfolgungsinteresse bei den Fragen 5 und 6 sind nicht unmittelbar auf andere Behörden übertragbar.

2. Ist die Verwendung von Dashcams zulässig?

Eine kurze anlassbezogene Aufzeichnung kann durchaus zulässig sein, während anlasslose Aufzeichnungen grundsätzlich unzulässig sind.

Die in der Praxis am häufigsten auftretende „Ringspeicherung“ ist im öffentlich zugänglichen Raum (z. B. Straßenverkehr) unzulässig. Bei dieser Methode wird gewöhnlich die gesamte Fahrtstrecke aufgenommen und gespeichert. Die ältesten Videodateien werden erst gelöscht, wenn die Speicherkarte vollgeschrieben ist. Dadurch werden Videos aus vielen Stunden Fahrt zum Teil über viele Monate gespeichert.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat auf die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise in einem Positionspapier hingewiesen. Die DSK hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Verstößen empfindliche Geldbußen möglich sind.

Zudem entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und des Oberlandesgerichts Celle, dass die anlasslose Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Dashcam nicht zulässig ist und sanktioniert werden kann.

0
DerBayer80  12.05.2024, 15:38
@Sakul777

Was willst du mir damit sagen? Das das Filmen problemlos zulässig ist oder das das Filmen zulässig ist?

Über die Zulässigkeit gibt es zig Urteile das der Einsatz eben problemlos ist, da die Daten regelmäßig unterschrieben werden.

0