Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht
Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

Politik, Recht, Gericht, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Jura, Justiz, Kriminalität, Strafgesetzbuch, Philosophie und Gesellschaft

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