Unterhaltspflicht für Mutter im Pflegeheim?

7 Antworten

Maßgeblich ist das Einkommen der Kinder nicht das Vermögen. Erst wenn dein jährliches Einkommen die magische 100.000er Grenze übersteigt, wirst du überhaupt in Anspruch genommen. Allerdings gehören da auch sonstige Einkünfte aus dem erwähnten Vermögen dazu. https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einkommen-vermoegen-sgb-ii-und-xii/

Das Vermögen des Pflegebedürftigen wird bis auf einen Betrag von 5000 Euro herangezogen. Da in der Regel die Rente für einen Heim oder noch teurer, einen Pflegeplatz, nicht ausreicht, wird das Vermögen "abgeschmolzen". Bitte denke daran, dass Schenkungen der Eltern an dich bis zu einer bestimmten Frist herangezogen werden können, auch Immobilien. (meines Wissens sind das 10 Jahre. Mir ist da ein OLG Celle Urteil Urteil vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 U 76/19 bekannt, weitere Entscheidungen habe ich nicht nachgesehen)

Für den Eigenanteil im Pflegeheim müssen die Ersparnisse (bis auf 5.000 Euro) der Mutter aufgebraucht und die Rente herangezogen werden.

Wenn Du unter 100.000 Euro im Jahr an Einkommen hast, wirst Du zu Zahlungen nicht heran gezogen.

Dann muss wohl das Sozialamt einspringen.

Meine Eltern sind beide im Pflegeheim, da beträgt der Eigenanteil rund 4.000 Euro. Zum Glück reicht da die Rente.

Wenn kein Vermögen, wie Häuser, Wohnungen und große Ersparnisse vorhanden sind und Du auch nur normal verdienst, kannst Du einen Antrag beim Sozialamt stellen...nennt sich: "Antrag auf ungedeckte Heimkosten"

Ihr müsst aber alles offen legen...Rentenbescheide, Sparbücher, einfach alles.

Wenn Du sie nicht unterhalten kannst kannst Du mal beim Sozialamt anrufen zb

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrelange Erfahrung

Sofern du über ein entsprechendes Einkommen verfügt, musst du zahlen.