Mein Bruder hat das Haus geerbt deshalb hat meine Mutter das Bleiberecht,jetzt hat mein Bruder sie einfach ins Pflegeheim gegeben Darf das sein?

8 Antworten

Einen vorgezogenen Erbfall, wie man das landläufig nennt, gibt es nicht. Das ist eine Schenkung. Ist dieselänger als 10 Jahre her ist, kannst Du diese auch nichg mehr anfechten, das wäre nur gegangen, wenn Eure Mutter vor Ablauf von 10 Jahren verstorben wäre. Und das Wohnrecht hat nichts mit der Unterbringung in einem Pflegeheim zu tun. Es ist ein Wohnrecht, keine Wohnpflicht.Sie kann dort wohnen, muss es aber nicht, wenn sie in ein Heim will. Ich gehe mal davon aus, Dein Bruder zahlt diese Pflege. 

Weiters: hast Du schon mal jemanden gepflegt, der dement ist? Ich schon. Da muss DEN GANZEN TAG jemand zugegen sein, wenn die demente Person noch mobil ist. Wer kann das heute noch leisten? Wäre es jetzt besser, Dein Bruder gäbe seinen Job auf und verlöre dann irgendwann das Haus anstatt fpr eine professionelle Betreuung zu sorgen, die er zahlt?


FEDDO137 
Fragesteller
 21.10.2017, 14:22

Mein Bruder ist in Rente hätte Zeit außerdem hat er Geld, könnt mann da nicht event. eine mobile Pflegedienst einschalten.

Danke

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Shany  21.10.2017, 15:13
@FEDDO137

Natürlich mobiler Pflegedienst geht natürlich auch müsstest mal Mutters Krankenkasse fragen

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Amberyll  21.10.2017, 21:29
@Shany

Soweit ich weiss, ist das abhängig vom Pflegegrad der Mutter. Ich weiss aber nicht, wie sich das nun gestaltet, seit das geändert wurde mit den Pflegestufen.

Und ganz im Ernst: einen Angehörigen zu pflegen geht unglaublich an die Substanz. Vermutlich ist es für Deine Mutter besser, in ausgebildeten Händen zu sein.

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Wir kennen hier den gesundheitlichen Zustand der Mutter nicht, können also nicht den Bedarf an nötiger Pflege einschätzen. Selbst wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird ist es nicht immer machbar, eine ältere Person daheim zu pflegen. Von daher können wir die Situation sicher nicht pauschal beurteilen.

Selbstverständlich. Er wäre sogar zur Vermeidung einer Strafanzeige wg. unterlassener Hilfeleistung verpflichtet, sie einer Pflegeeinrichtung stationäre unterzubringen, wenn sie 24/7 Hilfe benötigt.

Das grundbuchliche Wohnrecht bliebe der Mutter ja gleichwohl erhalten und eine Pflegepflicht des verpflichteten Sohnes im Zuge der vertraglichen Schenkung meint nicht dessen persönliche Leistung, nur Verantwortung :-O

G imager761

Ja das "geht so einfach".  Vor allem dann, wenn der alte Mensch sich nicht mehr optimal selbst versorgen kann, vielleicht langsam immer stärker dement wird und somit für sich selbst und andere zur Gefahr wird.

Da reicht es schon wenn ein Geschirrhandtuch auf dem angeschalteten Herd liegt... schon gibt es einen Großbrand. Verstehst? Es ist einfach sicherer.

Plus, im Seniorenpflegeheim kann der Betroffene neue Kontakte knüpfen. Oft ist es ja so das die Nachbarschaft im alten Zuhause sich schon stark verändert hat... ehmalige Nachbarn zogen ins Altenheim oder starben, rundherum wohnen nun junge Familien, etc.