Mutter vor 2 Jahren verstorben, Gold, Schmuck, Wohnung?

5 Antworten

Deine Schwester hat dich gezwungen, ein Erbe von 40.000€ Gold sowie einer Eigentumswohnung anzunehmen. Ich würde sagen, dass sie zu deinem finanziellen Vorteil gehandelt hat.

Allerdings musst du nicht in der geerbten Wohnung leben und sie kann auch nicht über dein Gold verfügen. Das ist alles deine Entscheidung.

Das du ihr eine halbe Miete zahlst, finde ich fair. Immerhin gehört ihr die Wohnung ja zur Hälfte.

Bezüglich des Schmucks: Sie hat behauptet, dass dieser weg sei. Da hatte ich den Gedanken, dass sie sich möglicherweise unrechtmäßig bereichert hat. Jetzt taucht der Schmuck aber wieder auf - in deinem Keller. Wieder ein finanzieller Vorteil für dich.

Wenn deine Schwester also eine angemessene Miete von dir verlangt, dann schätze ich sie folgendermaßen ein: überbehütend, übergriffig, aber bemüht fürsorglich in dem was sie das Beste für dich hält.

Niemand kann gezwungen werden ein Erbe anzunehmen, da hat dich deine Schwester wohl angelogen!

Wer etwas erbt, bekommt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Erben müssen die Erbschaft nicht annehmen. Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Mit der Ausschlagung der Erbschaft sparen sich Angehörige aber nicht unbedingt die Beerdigungskosten.

Wegen der Wohnung. Ob du da wirklich Miete an deine Schwester zahlen musst solltest du über den Notar erfahren. (Ich denke nämlich nicht).

Ihr könnt die Wohnung nur verkaufen, wenn ihr beide dafür seit.

Und das mit dem Schmuck, würde ich erst einmal schätzen lassen.

Da hast Du Dich wohl über den Tisch ziehen lassen.

Wenn Deine Schwester und Du zu gleichen Teilen geerbt haben, dann steht Dir nicht nur die halbe Wohnung zu sondern auch die Hälfte vom restlichen Erbe.

Lenaes 
Fragesteller
 10.05.2024, 14:06

Danke ich habe es auch sehr spät gemerkt das da irgendwas nicht stimmt. Das hab ich mich auch gefragt

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Hatte eure Mutter ein Testament? Gibt es noch einen Ehemann? Oder noch andere Kinder?

Wenn nein, dann habt ihr beide nach ihr zu jeweils 1/2 geerbt - alles, was eurer Mutter gehört hat.

Wohnst du in der Wohnung, so musst du einfach gesagt, für den Anteil deiner Schwester an die Miete bezahlen

Lenaes 
Fragesteller
 10.05.2024, 14:04

Nein sie hatte kein Testament, keine weiteren Kinder oder Mann.

Ich wohne in der Wohnung, und muss ihr Miete bezahlen

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SaVer79  10.05.2024, 14:12
@Lenaes

Ja, aber nur die Hälfte….die andere Hälfte gehört dir ja selbst

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Nun du weißt doch jetzt, dass die Dinge noch vorhanden sind..

Warum du dich mit 25 Jahren noch so von deiner Schwester bevormunden lässt und dich nicht selbst über die Rechtslage informierst - musst du schon mit dir selbst klären.

Du wolltest das Erbe nicht annehmen, dann hätte deine Schwester alles bekommen sofern du noch keine Kinder hast . Von daher verstehe ich drin Problem nicht. Schenk ihr deinen Anteil und zieh aus.

Dann nimmst du die Urkunde, die ihr damals beim Notar gemacht habt und lässt dir von einem Anwalt erklären was du damals überhaupt unterschrieben hast.

Es gab für dich nur zwei Möglichkeiten: entweder das Erbe ausschlagen oder das Erbe annehmen. Da deine Schwester das Erbe annehmen wollte - wurdet ihr zu einer Erbengemeinschaft.

Die Sichtung des Nachlasses, das Aufteilen des Nachlasses , die Kündigung von Verträgen, die Organisation der Bestattung - das müssen die Erben gemeinsam regeln.