Sohn Vollwaisenrente bezieht, obwohl er von seinem Vater (hat ihn nie adoptiert) nach dem Tod der Mutter weiterhin lebte.
Wenn er der biologische Vater wäre - müsste er nicht adoptieren - allerdings müsste die Vaterschaft vielleicht nachgewiesen bzw.. anerkannt werden.
Sofern er nur sowas wie ein Ziehvater ist, der biologische Vater auch verstorben oder nicht zu ermitteln - dann ist die Vollwaisenrente vermutlich berechtigt.
Hat er die Vaterschaft nie anerkannt und das Gegenteil kann bewiesen werden, kein Ahnung welche Steine dann beginnen zu rollen. Vielleicht kann das Kind sich ans Jugendamt oder ans Familiengericht wenden.
Da das Kind noch minderjährig ist - Frage ich mich nur - wer übt denn dann das Sorgerecht aus, wenn die Mutter verstorben ist?
Irgendwas passt hier meiner Meinung nach nicht.
https://www.scheidung.org/vaterschaftsfeststellung/
Allerdings ändert die Vaterschaft ja oder nein nichts an der Position eines schwarzen Schafes - von einer Erbschaft kann ich dich auch per Testament ausschließen oder eben auch als weiteren Erbe bestimmen. Wenn ich dies denn will.
Und mit der Vollwaisenrente? Die Halbwaisenrente sind 10% der Rente Mutter, die Halbwaisenrente wären 20%.
Der Pflichtteil eines rechtlichen Vaters als Unternehmer - könnte höher sein .