Muss man einen Arbeitsvertrag unterzeichnen?
Wenn mann jetzt z.b zugestimmt hat und der Vertrag kommt,aber was noch besseres bekommen hat. Muss man den Vertrag unterschreiben?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
6 Antworten
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder sogar nur durch sogenanntes konkludentes Handeln zustandekommen! Bedeutet, wenn du bereits zugesagt hast, dort anfangen zu wollen, ist eigentlich bereits der Vertrag zustandegekommen.
Wenn du dort dann nicht mehr anfangen möchtest, weil du was aus deiner Sicht besseres gefunden hast, dann nimm Kontakt mit dem Unternehmen auf und sag dort, dass du dich nun doch gegen das Angebot entschieden hast. In der Regel beharren Unternehmen nicht darauf, dass du trotzdem unbedingt dort anfangen musst. Schließlich wissen sie ja, dass du dort sonst einfach am ersten Tag wieder kündigen würdest und sie dann wieder jemanden suchen und einarbeiten müssten. Sprich, lohnt sich für das Unternehmen nicht. Somit entsteht dann quasi eine Art mündlicher Aufhebungsvertrag - beide Seiten sind sich einig, dass der bereits geschlossene Vertrag nicht weiter bestehen soll.
Aber das ist somit eben das Minimum, was du tun solltest und rechtlich an sich auch musst! Einfach aussitzen und ghosten könnte echt zu so viel Verstimmung beim Unternehmen führen, dass sie darauf bestehen, dass du dort auftauchst und arbeitest. Und wenn du das nicht tust, könnten sie dich sogar auf Schadenersatz verklagen, wenn durch dein Nichterscheinen ein Schaden entsteht, z. B. weil sie akut und spontan Leiharbeiter oder so heranziehen müssen!
Das ist leider ein Irrtum. Ja, der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbestandteile zu bekommen, stark präzisiert durch die Reform des Nachweisgesetzes. Das ändert allerdings NICHTS daran, dass Arbeitsverträge auch weiterhin mündlich und durch konkludentes Handeln zustandekommen können! Der "schriftliche Vertrag" ist eben juristisch betrachtet nur die "schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbestandteile", nicht der Vertrag an sich.
Eben die Unterschrift wäre der Moment, ab dem etwas als bindend gilt. Vorher ist es prinzipiell egal, ob und warum du absagst. Abgesehen vom guten Ton bzw. geschäftlich seriös zu wirken, wo es eben klar ist, das man schriftlich/mündlich absagt. Begründung ist nachrangig, aber man lässt niemanden im falschen Glauben.
Wenn du nicht irgendwo unterschrieben hast ist auch kein Vertrag zustande gekommen .
Ein schriftlicher Vertrag der Unterschrieben werden sollte ist aber kein mündlicher Vertrag ...
Nein, musst du nicht. Du musst aber schriftlich absagen.
emesvau
Man sagt ab und gut ist.
wenn bereits ein mündlicher Vertrag zustande gekommen wäre der rechtsgültig ist hätte er keinen schriftlichen Vertrag zur Unterschrift vorliegen .