Muss der Eigentümer der Wohnung die Wohnungsgeberbestätigung bestätigen?
Ich habe eine Frage. Ich wohne derzeit bei meinen Verwandten in Hamburg und wollte mich nächste Woche anmelden. Wenn man einen Wohnsitz anmeldet, benötigt man ja eine Wohnungsgeberbestätigung. Mein Onkel ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Kann er die Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben? Ist es illegal? Braucht man eine Erlaubnis des Vermieters? Es ist jetzt nicht so ne WG sondern eine Wohnung.
4 Antworten
Der Vermieter muss über Deinen Einzug informiert werden. Wahrscheinlich möchte er auch wissen, wie lange Du dort wohnen wirst. Die Wohnungsgeberbescheinigung würde ich vom Vermieter unterzeichnen lassen, dann ist auch der auf der sicheren Seite. Es könnte aber auch sein, dass er sagt, Dein Onkel soll sie unterschreiben. Der Vermieter ist ja infomiert.
Der Wohnungsgeber muß diese Bestätigung ausstellen.
Wohnungsgeber ist der der dir den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Wenn das dein Onkel ist darf, ja muß er das.
Wenn er nicht Eigentümer der Wohnung ist muß er in der Bestätigung angeben wer das ist.
Wohnt dein Onkel zur Miete muß er seinen Vermieter um Zustimmung zu deinem Einzug bitten.
Das kommt drauf an, für wie lange:
- 1 oder 2 Wochen brauchst du das keine Wohnungsbestätigung
- Für ein paar Jahre aber schon, wenn im Mietvertrag Untervermietung erlaubt ist, darf der Hauptmieter unterschreiben
Ich wohne derzeit bei meinen Verwandten in Hamburg
und somit kommt die Bescheinigung von ihm, denn er hat Dich aufgenommen.