01.07.2022-31.03.2023 ist ja sicher dein Nutzungs-/Mietzeitraum.

Was steht als Abrechnungszeitraum in der Abrechnung?

Evtl. 01.07.2022 - 30.06.2023?

Soweit ich weiß muss die Nebenkostenabrechnung doch innerhalb eines Jahres zugestellt werden

Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes!

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Strom muß man fast immer extra zahlen.

Heizkosten zahlt man damit man eine warme Wohnung und evtl. Warmwasser hat.

Das ist ja wohl nicht schwer zu verstehen.

Nebenkosten zahlt man für z. B. Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer, Versicherungen für das Haus, den Hausmeister, die Treppenhausreinigung usw. usw.

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Die tatsächlichen Kosten von 6318,24 € und den Entlastungsbeitrag von 2,294,40 €.

Letzteres von den tatsächlichen Kosten abziehen.

Die CO2-Kosten nicht vergessen.

Seit wann werden Heizkosten nach Personen umgelegt?

Der Anbieter wird mir leider auch nicht helfen, da ich gegen diesen in einer Sammelklage stehe.

Das würde bzw. könnte er auch ohne Klage nicht.

Der Anbieter hat mit Heizkostenabrechnungen nämlich nichts zu tun.

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Normalerweise vereinbaren Vermieter und Interessent einen Besichtigungstermin und treffen sich vor dem Haus in der die zu vermietende Wohnung ist.

Der Vermieter weiß ja wie der Mieter heißt.

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Wenn kalenderjährig abgerechnet wird hat der Vermieter bis 31.12. des Folgejahres Zeit für die Abrechnung.

So lange darf er einen Teil der Kaution, nicht die ganze, für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

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Bis 5 % hat Google ausgespuckt.

Das wären bei angenommen 1.000 Gesamtmiete 1,66666 ... € pro Tag.

Man hätte das Rollo auch manuell etwas hochschieben können.

Gibt es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

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Wegen 200 € Rückstand kann er nicht kündigen.

Die laufenden Mietzahlungen erfolgen jetzt pünktlich? Bis spätestens 3. Werktag des Monats angewiesen?

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Im Prinzip ist das möglich.

Wenn der AG das möchte.

Allerdings birgt das die Gefahr das der AN keine Kontrolle darüber hat ob der AG das wirklich macht.

Wo ist das Problem selbst einen Dauerauftrag für die Miete einzurichten?

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Eugenbedarf kündigung durch Vermieter?

Hallo Leute!

Frage? Haben kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf bekommen. Haben aber wiederspruch bei unserer Anwältin eingelegt. Da ich an Krebs 2022 erkrankt bin. Und nicht mehr alles stemmen kann zudem habe ich auch einen schwerbehinderten ausweis mit 80 % bekommen derzeit Hilfe vom jobcenter . Habe bis Februar 2024 noch gearbeitet danach ging nix mehr. Habe jetzt Therapie und Reha. All dies hat unsere Anwältin in den wiederspruch angegeben. Auch attest vom arzt u Unterlagen klinik usw. Jetzt die frage? Habe der zuständigen sachbearbeiterin bescheid gegeben. Das wir eine kündigung bekommen haben wegen Eigenbedarf. Er will oder wollte uns zum 31 August raus haben. Er braucht die Wohnung anscheinend für seine Tochter die 29 Jahre jung ist u jetzt im Haus von ihren Eltern im Partyraum lebt u auf einer Matratze schläft u die andere Tochter lebt in der einliegerwohnung die sie in ihrem Haus auch noch haben. Beide getrennt von den Partnern. Unsere jetzige Wohnung ist 3 einhalb Zimmer groß u mist 84 qm. Unsere Anwältin sagt für eine Person außerdem zu groß u es sind hier im Haus noch zwei andere Wohnungen. SG u Mitte 80 qm die kleinste oben ist 50qm groß. Da lebt zwar einer drin ist aber noch rüstig. Und in der Mitte ehepaar von 65 u 60 Jahren. Gut die wohnen fast schon 20 Jahre drin. Gut wir nur 4 Jahre. Bezahlt das jobcenter trotzdem weiterhin die Miete da wir ja noch drinnen leben. Und das ganze kann sich ziehen. Danke für eure Antworten. Lg

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Das JC übernimmt so lange die KDU wie ihr dort wohnt.

Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in eurem Fall übrigens 9 Monate.

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Wenn er unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist kann man das als Mieter sofort nach Vertragsabschluß. Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

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Bezgl. Meldepflicht nur das man einziehenden Personen die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen muß.

Einkommen aus Vermietung muß versteuert werden.

Ansonsten ist man als Vermieter für alles rund um das Haus und Grundstück verantwortlich.

Reparaturen, Wasserver-, -entsorgung, Müllentsorgung, Gehwegreinigung, Eis- und Schneebeseitung, Handwerker beauftragen wenn nötig, alle Kosten tragen ... usw. usw.

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Das darf die Maklerin bzw. der Vermieter.

Der entscheidet an wen er welche Wohnung vermietet.

Du mußt ja keine Nachmieter suchen. Dafür hat der Vermieter ja die Maklerin beauftragt.

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Als Mieter darf er deinen Freund ablehnen.

Den Zuzug kann er aber nicht verbieten.

Zu klein ist die Wohnung ja nicht für 2 Personen und einen Grund der in der Person deines Freundes liegt gibt es hoffentlich auch nicht.

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