Kündigungsfrist bei möblierten WG-Zimmern mit eigenen Verträgen?

2 Antworten

Da sich das vermietete Zimmer anscheinend nicht in den vom Vermieter selbst bewohnten Raeumen befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist hier anfangs (knapp) 3 Monate zum Monatsende und verlaengert sich nach 5 und nach 8 Jahren um jeweils weitere 3 Monate.

Nur wenn sich das moebliert vermietete Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist einen halben Monat zum Monatsende (salopp ausgedrueckt).

Überhaupt nicht! Nur aus wichtigem Grund wie zB. Mietrückstand oder wenn du dich „daneben“ benimmst und andere Mieter dauerhaft störst.


Jowna 
Fragesteller
 18.05.2024, 20:04

D.h. 3 Monate? Obwohl möbliertes Zimmer?

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Lord2k14  18.05.2024, 22:10
@Jowna

Nein. Das hat mit der Möblierung absolut nichts zu tun. Der Vermieter hat nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn du dich nicht an den Vertrag hältst.

du hast einen Monat. Das ist ja ein Vorteil für dich daher ist das auch zulässig.

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DerCaveman  19.05.2024, 01:29
@Lord2k14

Die FS bezieht sich hier auf die Frist nach BGB § 573c Abs. 3 und die hat zumindest teilweise sehr wohl etwas mit der Moeblierung zu tun.

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