Darf die Maklerin einfach von mir gefundenen, passenden nach Mietern eine andere Wohnung andrehen?

Andrehen nicht, anbieten aber natuerlich durchaus. Der Mietinteressent entscheidet dann selbst, welche Wohnung er will.

...zur Antwort

Der Titel selbst muss einfach nur gueltig sein. Da gibt es keinen Mindestgueltigkeitszeitraum. Aber du hast ja eine Niederlassugserlaubnis und die bleibt sowieso gueltig.

Was du meinst, ist die zum Aufethaltstitel zugehoerige Ausweiskarte. Die darf fuer die Wiedereinreise auch abgelaufen sein. Wichtig ist nur, dass der eigentliche Titel nicht abgelaufen ist.

Das oben Geschriebene ist aber nur fuer die Wiedereinreise relevant. Du willst aber zurueck fliegen. Dann wirst du beim Check In im Ausland Probleme bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du legal nach Deutschland einreisen darfst. Da kann es mit einer abgelaufenen Ausweiskarte durchaus massive Probleme geben, die bis hin zu einer Befoerderungsverwehrung gehen koennen (du kommst also moeglicherweise gar nicht erst in den Flieger zurueck nach Deutschland).

...zur Antwort

Wenn die Kuendigungsfrist tatsaechlich einen Monat zum Monatsende betraegt, muss deine schriftliche Kuendigung zum 31. Juli spaetestens am 28. Juni beim Arbeitgeber zugehen (nur wenn das Buero dort regelmaessig auch samstags geoeffnet ist, reicht auch noch ein Kuendigungszugang am 29. Juni).

Sie darf aber natuerlich auch schon frueher zugehen.

...zur Antwort

Ueblicherweise wird die Haftstrafe in dem Land verbuesst, in dem man verurteilt wurde. Ein in Deutschland wegen eines Mordes verurteilter Auslaender wird die Haftstrafe also erst einmal zumindest zum ueberwiegenden Teil in Deutschland absitze muessen, bevor an eine Abschiebung auch nur zu denken ist.

...zur Antwort

Wenn du die litauische Staatsangehorigkeit nicht inzwischen abgegeben oder aus anderen Gruenden verloren hast, kannst du natuerlich einen litauischen Pass beantragen.

...zur Antwort

Aus welchem Grund steht dir ein Feiertagszuschlag zu? Wurde ein solcher Zuschlag arbeits- oder ggf. tarifvertraglich vereinbart? Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlaege gibt es jedenfalls nicht.

...zur Antwort

Fuer den deutschen Pass braucht er erst einmal die deutsche Staatsangehoerigkeit. Die kann er beantragen, wenn er die Voraussetzungen dafuer erfuellt. Die Eheschliessung mit einer Deutschen, sofern diese angesichts der fehlenden Dokumente ueberhaupt moeglich ist, wuerde daran auch nichts aendern.

Wie du aber in einigen Kommentaren schreibst, bemueht er sich wohl schon laenger um eine Einbuergerung. Die Gruende, weshalb dies bislang nicht gelungen ist, muessen also sowieso erst einmal beseitigt werden.

...zur Antwort

Urlaubsansprueche aus dem Vorjahr koennen nur noch verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vorher schriftlich auf den bevorstehende Verfallstermin hingewiesen und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt hat. Das ist bei dir aber offensichtlich nicht geschehen. Somit steht dir der Resturlaub nach wie vor zu.

...zur Antwort

Seit ich nach Thailand ausgewandert bin, weiss ich, was Buerokratie wirklich ist und wie harmlos das alles doch in Deutschland ist.

Wenn ich hier beispielsweise meinen Fuehrerschein verlaengern lassen will, benoetige ich neben vielen weiteren Papieren auch eine Wohnsitzbestaetigung von der zustaendigen Auslaederbehoerde. Dazu muss ich aber erst zur Fuehrerscheinstelle, um mir dort ein entsprechendes Anforderungsschreiben zu holen. Mit diesem Schreiben gehe ich dann zur Auslaenderbehoerde, die mir dann meinen Wohnsitz bestaetigt (der aus meiner thailaendischen Ausweiskarte aber sowieso hervorgeht). Dann geht es zurueck zur Fuehrerscheinstelle, die erst dann auch meinen Fuehrerschein verlaengern kann.

Oder meine Aufenthaltsgenehmigung. Jedes Jahr muss ich die ja verlaengern lassen. Dazu brauche ich dann jedes Mal erneut jede Menge Kopien, die sich aber groesstenteils schon mehrfach in meiner Akte bei der Auslaenderbehoerde befinden. Dort duerften sich inzwischen beispielsweise ueber 30 Kopie von meinem Reisepass angesammelt haben. Dennoch muessen diese jedes Jahr erneut vorgelegt werden.

...zur Antwort
Lohnt es sich die Lehrerin anzuzeigen?

Vorgestern wurde mein Handy in der Berufsschule gestohlen... Oder so dachte ich. Also gestern habe ich mein Handy in der umkleide zum Laden gelassen und ins Praxisraum gegangen. Als ich zurückkam war das Handy weg. Ich habe es sofort bei meinem Klassenleiter gemeldet aber das Handy war weder in Sekretariat noch im Lehrerzimmer. Ich wohne weit weg von der Berufschule und ich durfte erst 2 Stunden später mein Handy tracken. Keine Change da es ausgeschaltet oder offline war (10 Stunden lang). Die Anzeige müsste ich erst am nächsten Tag machen da die Polizeistelle in einer anderer Stadt lag und ich keine Kopie von Kaufvertrag hatte (Schon die IMEI).

Long Story short. Am nächsten Tag habe ich mich wieder in Sekretariat gemeldet, um einige Dokumente für DB und für die Polizei auszudrücken. Was ich komisch fand war den Kommentar von der Sekretärin: bitte sag bescheid bevor du zur Polizei geht's weil es wäre nett wenn wir erst mit dem Chef reden (Herr Rektor, in dem Fall). Nicht mal 30 Minuten später wurde mein Handy gefunden... Offensichtlich hat's am Tag davor irgendeiner Lehrerin gefunden und mitgenommen ohne es zu melden?!

Ich bin schon 24 Jahre alt und alle meine persönliche Daten, ÖVFM Ticket und sogar Bankdaten (Online-Banking Apps) waren auf das Handy gespeichert. Aus Sicherheitsgründen habe ich alles gelöscht und das Handy gesperrt, jetzt habe ich viele Daten verloren. Ich fand das Verhalten von der Berufschule nicht nur komisch sondern auch frech...

Ich musste noch extra eine Fahrkarte kaufen und eine neue SIM, dazu den ganzen Stress. Was sollte ich jetzt machen?, die Anzeige habe ich nicht, lohnt es sich eine zu machen?

...zur Frage

Du willst deine Lehrerin dafuer anzeigen, dass sie dein anscheinend vergessenes Handy sichergestellt und dafuer gesorgt hat, dass du es wieder bekommst? Geht's noch?

...zur Antwort
Jetzt meine Frage, ist eine Mietminderung tatsächlich nicht möglich, nur weil es so im Mietvertrag steht?

Das ist wohl richtig. Wenn ich deine Angaben richtig verstehe, wurde das Anbringen einer Treppe zwar in Aussicht gestellt, nicht aber auch verbindlich vereinbart. Die mietvertragliche Vereinbarung, nach der eine Nichterstellung der Treppe nicht zu einer Mietminderung berechtigt, ist nach meinem Dafuerhalten so zu verstehen, dass ein Anspruch auf einen direkten Zugang zum Garten eben nicht verbindlich vereinbart wurde.

...zur Antwort

Wenn ueberhaupt, dann hasse ich intolerante Menschen. Also solche, die nur ihre eigene Meinung gelten lassen und alle anderen verachten.

Aber Hass ist da sicher auch noch ein viel zu starkes Wort.

...zur Antwort

Der erste Tripp ist oft der "bunteste" und die danach sind dann meist anders.

...zur Antwort

Natuerlich hast du nach wie vor einen Anspruch auf das fehlende Gehalt.

Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, hast du bereits mit rechtlichen Schritte gedroht. Dann wartet der Arbeitgeber jetzt moeglicherweise darauf, dass du diese auch tatsaechlich einleitest und wird bis dahin gar nichts tun.

Leere Drohungen sind immer schlecht.

...zur Antwort