Das ist einer der schmerzhaftesten Stellen deines Körpers. Das würde ich mir gut überlegen!
Grundsätzlich sollte das keine Problem bei der Jobsuche sein. Aber wie Menschen nun mal so sind… Garantieren kann das niemand. Schau doch mal, ob du nicht eine weniger auffällige Stelle findest, die dir genauso gefällt und nimmt einfach die.

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Ist dir schon mal aufgefallen dass sich zB beim Zugfahren Berge, die weit hinten zu sehen sind, sich langsamer „von dir weg“ bewegen als zB Gebäude direkt neben den Gleisen?

Das mit den Sternen ist das gleiche Prinzip natürlich wesentlich weiter weg und damit extrem „langsam“

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Keine Chance.

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Nein, das ist kein Kündigungsgrund. Allerdings kann er sich auch einen anderen Grund „suchen“

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Die Wahlordnung verlangt das so!

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Offensichtlich reicht es nicht!

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Das kommt ein wenig darauf an, wie lange du tatsächlich unterwegs bist.
Schau mal in den Versicherungsbed. vom ADAC rein, wie lange der Aufenthalt maximal sein darf.

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Schau mal hier.

https://psychotherapie.tools/expertise/blog/k-ein-mensch-zum-verlieben-wenn-patient-innen-gefuehle-fuer-ihre-therapeut-innen-entwickeln#

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Da würde ich keinen Cent zahlen mit der Begründung, dass es hierzu keinen rechtsverbindlichen Vertrag gibt.

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Du kannst nur Werbungskosten für den Teil ansetzen, den du selbst nicht bewohnst und vermietest

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Solange Ruhezeiten eingehalten wurden, grundsätzlich nicht, denn auch der Vermieter hat hierauf keinen Einfluss. Und nachträglich schon garnicht

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