Kindergeld bis 27 Jahre bei FSJ/BFD?
Stimmt das:
,,Einem über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableistet."
1 Antwort
Nein, mit der Vollendung des 25 Lebensjahres gibt es für gesunde Kinder kein Kindergeld mehr, selbst wenn sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden würden.
Kindergeld kann es unbegrenzt für behinderte Kinder geben, wenn die Behinderung vor der Vollendung des 25 Lebensjahres schon vorhanden war und das Kind dadurch seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann.
Es gibt bzw.gab eine Sonderregelung bezüglich der Berücksichtigung bei z.B. abgeleisteden Wehrdienst oder vergleichbaren Diensten.
Aber die Wehrpflicht hat man ja 2011 ausgesetzt, demnach gibt es diese schon fast 12 Jahre nicht mehr.
Man findet zwar immer noch die Altersgrenze von 27 im Internet, aber diese gibt es nicht mehr, sieht man auch daran, dass in diesen Berichten im Regelfall von einer Einkommensgrenze die Rede ist und die gibt es schon seit 2012 nicht mehr.
Nein
Auf den GdB - kommt es auch nicht zwingend an, habe selber einen von 40, die Behinderung muss dich daran hindern, deinen Lebensunterhalt selber bestreiten zu können, habe ich ja in meiner Antwort schon geschrieben.
Es gibt ja viele behinderte Menschen, die mit einem GdB - 100 Vollzeit arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt sichern können, da besteht dann auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Ich habe ADHS (der vorwiegend hyperaktiv-impulsive Typ) und vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 30. Weißt du zufällig ob das reicht?