Kann jemand geschenktes Geld zurückverlangen?

9 Antworten

Also geschenkt ist nun mal geschenkt, dabei ist es egal ob es sich um Gegenstände oder Kohle handelt ! Das ist eben nicht drin, derjenige hätte sich das voher genauer überlegen sollen. Lass dir keinen Mist hier erzählen, du musst rein garnichts zurück geben, es besteht kein Recht darauf ! Ich kenne ein paar Idioten die so was auch schon von mir verlangt haben, die hatten Pech das meiste flog mit der Zeit auf den Müll ;-). Die rechtlichen Schritte kann er sich sonst wo hin schieben...

Wenn jemand etwas bewusst verschenkt sollte es klar sein das es nix mehr zurück gibt. Das ist garantiert nur ne dumme Trotzreaktion, nicht mehr und nicht weniger. Ich hab auch noch nie etwas zurück verlangt das ich verschenkt habe, man macht das ja aus freien Stücken. Das kann er abschreiben, die fragwürdigen Gesetzte musste auch nicht ernst nehmen ! Was hinter die Löffel für die wo stressen müssen kann auch hilfreich sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr seid euch ja nicht einmal einig, ob es geschenkt oder verliehen wurde.

Verträge/Schenkungen bedürfen nicht der Schriftform. Ohne Schriftform ist es nur schwerer beweisbar.

Ganz ehrlich, bei einem Betrag von 500 €? Wenn jemand eine "Schenkung" zurück verlangt und derart Druck macht, dann würde ich es ihm zurückgeben, egal wie die Rechtslage ist. Danach wäre er allerdings für mich als Freund gestorben, wenn er die Rückforderung nicht richtig gut begründen kann.

Die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen und ihre Bedeutung
Die 10-Jahres-Frist bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen Schenkungen gemäß § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland aufgrund der Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden können. Diese Bestimmung in § 528 BGB ermöglicht es dem Schenker, eine Schenkung zurückzufordern, wenn er nach der Schenkung verarmt und nicht mehr seinen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Um dem Beschenkten Rechtssicherheit zu gewährleisten, kann die Einrede des Ablaufs der 10-Jahres-Frist gemäß § 529 BGB nach mehr als 10 Jahren gegen eine solche Rückforderung erhoben werden. Die Frist beginnt normalerweise ab dem Zeitpunkt der Schenkung.

 

Steht der Verwendungszweck im Kontoauszug (Schenkung, Leihgabe, Darlehen)?

Ansonsten dürfte es schwierig werden, das Geld zurückzufordern, wenn es diesbezüglich keine schriftliche Vereinbarung gibt.

Kommt drauf an. Prinzipiell nicht

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

Benutzer981e  10.05.2024, 14:19

Gestörtes deutsches Recht .xD

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Kann er vergessen, geschenkt ist geschenkt,erst recht wenn sonst keine andere schriftliche Vereinbarung da ist. Vll. mal überlegen warum er das Geld zurück will? war es Mittel zum Zweck?