Mit Aspest ohne Schutzkleidung gearbeitet
einen schönen guten morgen,
kurz und knapp ;) sagen wir es geht um einen Azubi, der ca 500 Asbesthaltige Deckenplatten runternimmt.
Die Platten ohne Schutzkleidung anpackt und zerbricht, den Staub einatmet und das ca 8 stunden lang...zudem war der Kontakt mit Asbest das erste mal
Frage 1: sollte man in dieser Situation zum Arzt gehen?
Frage 2: können rechtliche schritte gegen den Chef eingeleitet werden, da dieser Azubi nicht mal wusste was Asbest ist und der Chef nichts gesagt hat?
ich hoffe ihr seid schon wach :-p
mfg fcnfreak
5 Antworten
Ich denk der Chef/Zuständige des Azubis hat sich auf alle Fälle strafbar gemacht. Er hätte eine Sicherheitsunterweisung zu Gefahrstoffen durchführen müssen und den Azubi Schutzkleidung zur Verfügung stellen müssen. Man sollte auch einen Artzt aufsuchen.
Hallo,
soweit ich sehen kann sind das künstliche Minaralfaserplatten von eine abgehängte Deckenkonstruktion z.B. Odenwälder Akustikplatten . http://www.bayern.de/lfu/abfall/rueckbau/pdf/412.pdf Schau doch mal bitte auf diesen Link, geh dann auf die zweite Seite, da siehst du diese Platten. Der Chef hat sich sehr fahrlässig verhalten, keine Info's, keinen gesundheitlichen Schutz, nichts und das geht nicht. Wie Igel999 schon geschrieben hat, der direkte Weg zum Gewerbeaufsichtsamt ist der richtige Weg. MfG fishing
Das auf dem Foto ist bestimmt keine asbesthaltige Platte, sondern eine GK-Platte.
Ja, dein Chef gar sich strafbar gemacht, der er vor Ausführung der Arbeiten sicherstellen muss, dass für seine Mitarbeiter keinerlei Gefahren bestehen. Gehe zum Gewerbeaufsichtsamt.
Du hast die Möglichkeit, deine Interessen bei einer Zivilkammer in Form einer Klage einzureichen. Hier gibt es schon verschiedene Urteile der letzten Zeit. Falls du in 30/40 Jahren krank werden solltest, muss dein Chef Rückstellungen bilden, damit er dann zahlen kann!
Für Asbest gilt eine besondere Gefahrstoffverordnung:
http://www.bzr-institut.de/files/pdf/vortraege/Forum_Asbest_2005.pdf
Asbest darf nur von Spezialfirmen bearbeitet werden. Du kannst den Chef anzeigen. Nichteinhaltung von Schutzbestimmungen zur Arbeitsgesundheit. http://www.bgbau-medien.de/bau/asbest/inhalt.htm
und wenn er auf unwissend macht.?
auch wenn es noch so offensichtlich ist, das er keine Spezialfirma bezahlen