Ist die Antwort 5 richtig?

1 Antwort

Ja, Antwort 5. ist richtig. Da die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung etc.) von beiden Seiten gezahlt werden. Einen Teil zahlt der Arbeitgeber, den anderen der Arbeitnehmer bzw. wird ihm automatisch vom Lohn abgezogen.