Ist das Buck 112 legal führbar?
Ich hatte das einmal bestellt, war aber nicht im neuen Zustand. Konnte das mit einer Hand nur schwierig öffnen. Ist es dann nicht aber illegal das zu führen, weil es ja rein theoretisch mit einer Hand verriegelt?
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
3 Antworten
Deine Antworten sind falsch herum formuliert.
Deine Frage lautet:
Ist das Buck 112 legal führbar?
Da müsste die "Ja"-Antwort bedeuten, dass es legal führbar ist. Aber Du schreibst:
Ja illegal zu führen
Wenn es illegal ist, dann darfst Du es nicht führen, also müsste da ein "Nein" stehen…
Zweitens
Bei einer Frage nach Fakten (Gesetzeslage) macht eine Abstimmung keinen Sinn, da es hier nicht um Meinungen geht und nicht die Mehrheit automatisch Recht hat. Es geht um feststehende Tatsachen. Das Gesetz interessiert es nicht, was hier ggf. irgend eine Mehrheit ankreuzt, das ändert sich nicht dadurch.
Drittens
Das normale Buck 110 / 112 ist legal führbar, da es für eine zweihändige Öffnung vorgesehen ist. Es hat einen Nagelhau und keine Öffnunghilfe um es einhändig zu öffnen.
Wie soll man da irgend eine Form von Rechtssicherheit haben, wenn man davon ausgeht was irgend ein "Fingerakrobat" subjektiv "irgendwie hinbekommt"? Darf ich dann nur das Buck so lange tragen wie die Feder stramm genug ist, dass ich es nicht "irgendwie doch aufbekomme"? Und ab Zeitpunkt "x" dann plötzlich nicht mehr, weil es ab dem Moment für irgendwen subjektiv "zu ausgeleiert" ist?
Macht so doch keinen Sinn. 🤷♂️
Legal führbar, da bei korrekter Funktionsweise nur zweihändig zu öffnen!
Kann man so nicht eindeutig sagen.
Einerseits hat das Messer typische Kennzeichen eines Zweihandmessers wie Nagelhau und fehlender Daumenstift bzw -loch.
Auf der anderen Seite sind gerade gebrauchte Messer so ausgeleiert, dass man sie auch ohne Hilfen mit einer schwungvollen Bewegung aus dem Handgelenk "aufschnalzen" kann.
Ich wäre hier vorsichtig, je nachdem in welchem Zustand das Messer ist...