Gilt das als Urkundenfälschung?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nein, das fällt nicht unter Urkundenfälschung. 100%
Ja, das ist ganz klar Urkundenfälschung. 0%
Anderes. 0%

4 Antworten

Nein, das fällt nicht unter Urkundenfälschung.
Würde hier Urkundenfälschung vorliegen, wenn denn der falsche Vertrag aufgesetzt würde?

Nein, es wird ja keine Urkunde gefälscht, sondern bloß eine neue gefertigt.

Im Übrigen hat A das Grundstück aber tatsächlich nur dann an B verkauft, wenn der Vertrag auch notariell beurkundet worden ist.

Es wäre wenn, dann Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte tinalisatina bestätigt

Person B konnte das Grundstück nicht verkaufen/verschenken, da sie nie Eigentümer wurde. Die zwei Zeugen sind hier uninteressant, die können höchstens den schuldrechtlichen Teil zwischen A und B bezeugen. Es fehlt die Formerfordernis der notariellen Beurkundung.

Von daher hätte der Notar den Kaufvertrag von B an C bereits nicht beurkundet. Fehler im Konstrukt. Der Vertrag wäre nie beim Grundbuch angekommen.

Die Situation lässt sich nur heilen, wenn A das Grundstück nun an C per notarielle Urkunde verkauft und A und B das finanzielle unter sich klären.

Für den Verkauf eines Grundstücks fallen Notarkosten, Grundbuchkosten an, der Betrag von 2000,00 Euro liegt unter Fälligkeit Grunderwerbsteuer.

Hätte A auffallen können, da er noch in der Abgabepflicht Erklärung Grundsteuer war.

Was das nun mit Urkundenfälschung zu tun haben soll? Ggfs Steuerbetrug oder für A die Unterschlagung von Vermögen, wenn er Sozialleistungen bezieht.

"Es vergehen 5 Jahre und nun fragt das Grundbuchamt nach, wem was gehört."

So weit ich weiß, müssen Grundstücks- und Immobilienverkäufe immer notariell beglaubigt werden, bevor sie gültig sind. Also gehört das Grundstück immer noch Person A und das steht dann auch noch so im Grundbuch.


LacLeman 
Fragesteller
 19.05.2024, 12:17

Ich glaube, das Problem ist, dass Person B das Grundstück dann an jemanden verschenkt hat und dieser es dann als eigenes beim Grundbuchamt anmelden wollte. Daraufhin ist das Grundbuchamt stutzig geworden, weil es tatsächlich immer noch auf den Namen von Person A lautet und keine Verkaufsurkunde vorliegt.

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