Anwesend müssen sie nicht sein. Das Risiko, dass der Kauf wegen schwebender Unwirksamkeit durch die Eltern rückabgewickelt werden muss, hat der Händler natürlich - er muss also nicht verkaufen. Ein Zettel kann da durchaus wirksam sein.
Selbst mal erlebt: Zug war noch ziemlich leer, Kollege hat sich auf einen anderen Platz gesetzt als den reservierten. Nach einiger Zeit werden (wurden) aber die Reservierungsschildchen vom Schaffner weggepackt. Als dann eine nervige Gruppe kam um ihn herum, wollte er sich umsetzen. Sein Platz war aber besetzt, war ja nicht mehr reserviert. Als er nach längerer Diskussion zurück auf seinen alten Platz wollte, war der auch belegt ...
So gesehen macht das schon Sinn.
Allein die Behauptung, wir wären die einzigen im Weltall, ist schon etwas anmaßend.
Auch, wenn es nicht fürs Finale reichen wird: Österreich wird ein starkes Turnier spielen. Portugal und Italien werden enttäuschen.
Klar. Auf einem T-Rex wollte ich schon immer mal reiten.
Ein T-Shirt für Dich darfst Du machen (lassen). Dazu brauchst Du keine Genehmigungen oder so.
Allerdings kann es sein, dass die Druckerei den Job ablehnt. Wenn es um Logos geht, sind die da eher vorsichtig.
Dafür gab es früher sog. Kleindestillen. In D wurde das aber inzwischen verboten. In A ist es wohl noch erlaubt. Siehe hier, auch mit Energiebedarf etc. Man musste nicht permanent daneben stehen, das lief von alleine ab, solange eben die Füllung reichte.
www.tiroler-kupferschmiede.com/shop/Kleindestille-Hobby-2-Liter-elektrisch
Was kann man gegen die Halsschmerzen nach dem Oralverkehr machen?
Den Partner bitte, die Intimpiercings vorher abzumachen.
Als Deutscher gehst Du da ziemlich direkt über Los - sprich: zum nächsten Flughafen. Ein Einreiseverbot für eine ziemlich lange Zeit ist Dir da auch sicher. Evtl. noch eine Geldstrafe.
was ist das schlimmste was passieren kann
Dass Du den vollen Preis nachbezahlen musst.
Da kommt es schon auch auf das Alter an. Unter 16 wird es problematisch. Ein Muttizettel in den jeweiligen Sprachen solle mit, gerade um in den Pilgerherbergen unterzukommen.
Hund ist vor allem in Spanien sehr problematisch wegen der vielen anderen Hunde auf dem Weg. Und in die Herbergen darf er (soweit ich weiß) sowieso nicht.
Blöd ist auch das: Die Pilgerurkunde kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, auch von Minderjährigen, wenn diese in Begleitung ihrer Eltern ... sind.
Puh, da wäre ich gaaanz vorsichtig und würde unbedingt nachfragen auf der Gemeinde. Im Allgemeinen dürfen zwar Gartenabfälle verbrannt werden. Das ist aber Baumaterial. Zudem darfst Du kein Feuer ohne Untergrund machen. Ich denke, dass es nicht zulässig ist und dann kann sowas extrem teuer werden.
Wenn Du in einer Gegend wohnst, wo es Sonnwendfeuer gibt, dann freuen sich die Veranstalter über solche Holz. Evtl. gibt es eine Gärtnerei, die eine Holzheizung hat, das könnte auch eine gute Lösung sein.
jetzt hat der jenige
Wer ist das?
Der Inhaber des Friseursalons? Dann kriegt er auch keine Pakete mehr.
Jemand anderes? Dann kommt es darauf an, ob er dazu berechtigt ist oder ob der Salon angefahren werden darf und Pakete erhalten (was idR der Fall ist).
Kommt auf den Ort an. An manchen Dingen haben Architekten etc. ein Urheberrecht. Und: Die Digitalisierung dürfte (wie beim Fotografieren) nur von öffentlich zugänglichen Stellen vorgenommen werden ohne besondere Hilfsmittel.
Schon die kurze Laufzeit des Gutscheins ist mM nicht zulässig. Wie viele Nachtermine Du setzen musst, ist so eine Sache. Das müssten im Zweifel Gerichte entscheiden. Zwei so kurzfristig abgesagte sind schon eine Menge.
Kommt jetzt darauf an, was das "Illegales" war. Nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten besteht eine Anzeigepflicht.
Der Betreuer will Dir auf jeden Fall Angst machen, das ist klar. Und Konsequenzen kann es auch haben, allerdings keine juristischen, wenn es sich nicht um eine Straftat nach § 138 StGB handelt.
Ich hatte damit gerechnet, dass es voll eklig schmeckt. So gesehen konnte es mich nicht wirklich überraschen bzw. war dann nicht so schlimm.
Arbeiten. Sex. Schokolade. Rotwein.
Für die Gruppenphase reicht es. Aber bis ins Finale leider nicht.
Ja und nein. Bei Krankheit kann natürlich der Veranstalter nichts dafür. Wenn aber Punkte gar nicht ausgeführt werden, zum Beispiel das mit dem Zoo, dann fallen dafür auch keine Kosten an.