Bitte um Hilfe - Trennung / Zweitwohnung / Lohnsteuerklasse?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe sehr, dass ihr bei meinem Fragen weiterhelfen könnt.

Ich werde mich höchstwahrscheinlich dieses Jahr von meiner Frau trennen. In der jetzigen gemeinsamen Wohnung sind wir beide die Hauptmieter. Ich werde mich aber bald nach einer 1 Zimmer Wohnung umsehen. Da ich das erste Mal in so einer Situation bin, wie läuft das ganze ab? So weit ich richtig recherchiert habe, darf ich im Trennungsjahr meine Lohnsteuerklasse 3 behalten (berufstätig, Hauptverdiener), ist das so weit korrekt? Meine Frau arbeitet nicht, sie bezieht noch paar Monate Arbeitslosengeld 1. Wie es danach mit ihr weitergeht (Hartz4 ) weiss ich nicht so genau, aber wie ich sie gut kenne, wird sie nicht arbeiten wollen, also wieder ab zum Jobcenter. Das Problem ist aber, dass die Wohnung 503 Euro warm kostet (bei 2,5 Zimmern), bedeutet das, dass das Jobcenter das nicht bezahlen wird bei ihr? Ich werde wohl im Trennungsjahr weiterhin die Miete und Nebenkosten für die Hauptwohnung bezahlen, davon gehe ich zumindest aus, womit ich vorerst keine Probleme habe. Aber wie sieht es dann aus, muss ich mich polizeilich in der neuen Wohnung anmelden? Kann ich die neue 1 Zimmerwohnung als meine Zweitwohnung mieten (zumindest im Trennungsjahr) ? Wie hoch sind die Zweitwohnungsteuer? Muss ich das jährlich bezahlen? Soll ich dem Vermieter ruhig sagen, dass ich die Wohnung als Zweitwohnung mieten will? Oder hat man da schlechte Karten, wenn man das offen anspricht? Muss ich an meine Frau ein lebenlang zahlen, wenn sie nicht arbeiten geht? Sie ist zwar gesund, aber ein fauler Mensch die nichts so richtig gebacken bekommt, also für das Arbeiten ist sie nicht geeignet (hat in den letzten 10 Jahren gefühlt 30 Mal den Arbeitgeber gewechselt > jedesmal wurde sie gekündigt). Jetzt hat sie Andeutungen gemacht, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte.

Gibt es sonst noch etwas, wo ihr mir bei der Trennung / Scheidung + Neue Wohnung noch an guten Ratschlägen weiterhelfen könntet?

Bitte könnt ihr mir alle Fragen beantworten? Würde mich wirklich sehr freuen.

Wohnung, Scheidung, Trennung, lohnsteuerklasse, Zweitwohnung, Trennungsjahr, Zweitwohnsitzsteuer
Rückerstattung Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse VI wenn über Grundfreibetrag

Hallo zusammen,

Ich habe ab Mitte des Jahres 2013 die Aussicht parallel für 3 Arbeitgeber zu arbeiten.

Die Gesamtarbeitszeit stimmt ungefähr mit einer Teilzeitbeschäftigung von 75 % überein:

  1. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse I, TVöD 13
  2. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, TVöD 13
  3. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, pauschal 580 Euro brutto

Der jeweilige Jahresverdienst der Beschäftigungsverhältnisse 1 + 2 liegen lt. Tarifvertrag beide bereits allein genommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro, das Jahreseinkommen von Beschäftigungsverhältnis 3 liegt darunter. Das Jahreseinkommen aus allen drei Beschäftigungsverhältnissen wird bei ca. 26.500 Euro (brutto) liegen.

Aufgrund der ungünstigen Steuerklasse VI bei Beschäftigungsverhältnis 2 + 3, erwarte ich sehr hohe Lohnsteuerabzüge. Diese Erfahrung habe ich bereits in der Vergangenheit bei nur 2 Arbeitgebern gemacht.

Daher bin ich nicht sicher, ob sich eine derartige Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse lohnt oder ich finanziell besser gestellt wäre, wenn ich nur ein einziges Arbeitsverhältnis in Teilzeit 75% bei Lohnsteuerklasse I hätte mit einem vergleichbaren Jahreseinkommen.

Anders formuliert: Kann ich mich darauf einstellen Teile der Lohnsteuer mit dem Jahresausgleich zurückzubekommen, auch wenn mein (Gesamt)einkommen über dem Grundfreibetrag liegt bzw. werden am Ende des Jahres die Bruttoeinkommen aller drei Beschäftigungsverhältnisse miteinander addiert und so besteuert wie als hätte ich ein einziges Arbeitsverhältnis im Umfang von 75% der regelmäßigen Arbeitszeit auf Grundlage der Lohnsteuerklasse I gehabt?

Wichtig ist für mich an dieser Stelle, ob ich durch die Aufnahme von drei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen aufgrund der verschiedenen Lohnsteuerklassen am Ende einen finanziellen Nachteil gegenüber einem einzigen Beschäftigungsverhältnis in vergleichbarem Gesamtumfang haben werde.

Danke euch für eure Hilfe!!

Einkommensteuer, Lohnsteuer, lohnsteuerklasse, Grundfreibetrag

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